Antrag auf Bekanntgabe der Kirchenaustrittszahlen und Wiedereintritte beim Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs

Anfrage an: Waidhofen an der Ybbs
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Bitte geben Sie mir die Anzahl der Personen bekannt, die in den Kalenderjahren 1990 bis 2025 im jeweiligen Kalenderjahr den Austritt aus jeder der in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften beim Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs bekundet haben.

Teilen Sie mir diese Anzahl der Personen für jedes der angefragten Kalenderjahre aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kirchen und Religionsgesellschaften mit.

Geben Sie mir weiters für denselben Zeitraum die Zahlen der Wiedereintritte für die jeweiligen Kirchen und Religionsgesellschaften bekannt.

Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags.

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. Januar 2026
  • Frist
    1. Februar 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Waidhofen an der Ybbs Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf Bekanntgabe der Kirchenaustrittszahlen und Wiedereintritte beim Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs [#4248]
Datum
4. Januar 2026 20:59
An
Waidhofen an der Ybbs
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Bitte geben Sie mir die Anzahl der Personen bekannt, die in den Kalenderjahren 1990 bis 2025 im jeweiligen Kalenderjahr den Austritt aus jeder der in Österreich gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften beim Magistrat der Stadt Waidhofen/Ybbs bekundet haben. Teilen Sie mir diese Anzahl der Personen für jedes der angefragten Kalenderjahre aufgeschlüsselt nach den einzelnen Kirchen und Religionsgesellschaften mit. Geben Sie mir weiters für denselben Zeitraum die Zahlen der Wiedereintritte für die jeweiligen Kirchen und Religionsgesellschaften bekannt. Ich verweise auf die gesetzliche Frist von vier Wochen gemäß § 8 IFG für die Erledigung meines Antrags.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4248 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4248/
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in