80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A2 auf Höhe Wiener Neudorf

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Welche Gründe gibt es für die 80 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A2 auf Höhe Wiener Neudorf in beiden Richtungen?
Warum gibt es in Richtung Wien öfter erst später eine 80 km/h-Beschränkung?
Ist das das mildeste Mittel zur Zielerreichung?
Gibt es alternative Möglichkeiten?
Was nützt der neue errichtete Lärmschutz (Werte vorher/nacher)?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    6. Januar 2026
  • Frist
    3. Februar 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A2 auf Höhe Wiener Neudorf [#4257]
Datum
6. Januar 2026 04:03
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Welche Gründe gibt es für die 80 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A2 auf Höhe Wiener Neudorf in beiden Richtungen? Warum gibt es in Richtung Wien öfter erst später eine 80 km/h-Beschränkung? Ist das das mildeste Mittel zur Zielerreichung? Gibt es alternative Möglichkeiten? Was nützt der neue errichtete Lärmschutz (Werte vorher/nacher)?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4257/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der in gege…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2026-0.015.006, Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu 80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A2 auf Höhe Wiener Neudorf
Datum
16. Januar 2026 11:33
Status
Bitte beachten Sie das Schreiben im Anhang. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung der in gegenständlicher Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO eingelegt wird. Mit freundlichen Grüßen