Sehr geehrtAntragsteller/in
Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 8. Jänner 2026 werden die von Ihnen gestellten Fragen betreffend den Zeitraum 1. September 2025 bis einschließlich 31. Dezember 2025 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 8:
* Wie viele IFG-Anfragen wurden in diesem Zeitraum insgesamt gestellt (aufgeschlüsselt nach Monaten)?
Bitte um Aufschlüsselung nach Abteilungen bzw. Organisationseinheiten.
* Welche Abteilungen bzw. Organisationseinheiten waren am häufigsten von IFG-Anfragen betroffen?
Als Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gelten sämtliche Informationsbegehren, die auf telefonischem, schriftlichem oder elektronischem Weg eingebracht werden. Deren Beantwortung erfolgt nach den Vorgaben des IFG.
Eine statistische Erfassung aller Informationsbegehren ist gesetzlich nicht vorgesehen. Im Wege des Bürgerservice langen jährlich viele Anfragen ein, die unverzüglich und unbürokratisch, meist telefonisch, erledigt werden. Darüber werden keine Statistiken geführt.
Nur Informationsbegehren, die schriftlich im Bundesministerium für Inneres einlangen und bei denen eine ausdrückliche Berufung auf das IFG erfolgt (die gegenständliche Beantwortung bezieht sich ausschließlich auf solche Informationsbegehren), werden zentral koordiniert. Im Zeitraum 1. September bis 31. Dezember 2025 langten im Bundesministerium für Inneres 188 solche Informationsbegehren ein.
Zur begehrten Aufschlüsselung siehe die Tabelle im Anhang.
Wie in der Tabelle ersichtlich, ist die Sektion II (bzw. sind die fachlich zuständigen Organisationseinheiten in der Sektion II) am häufigsten von Informationsbegehren betroffen.
Zu den Fragen 2 und 3:
* Wie viele dieser IFG-Anfragen wurden bereits vollständig beantwortet?
* Wie viele IFG-Anfragen befinden sich derzeit noch in Bearbeitung?
175 Informationsbegehren sind mit Stand 31. Dezember 2025 im Bundesministerium für Inneres beantwortet worden. Bei zahlreichen Informationsbegehren ist die gesetzliche Frist zur Erteilung der Information mit Stand 31. Dezember 2025 noch offen.
Zur Frage 4:
* Wie viele IFG-Anfragen wurden abgewiesen und führten zu einem formellen Bescheiderlass?
Es wird darauf hingewiesen, dass bei Anträgen auf Zugang zu Informationen (Informationsbegehren) eine Gewährung bzw. Nichtgewährung des Zugangs zu einer Information erfolgt; eine Abweisung von Informationsbegehren ist nicht vorgesehen. Eine Bescheiderlassung erfolgt gemäß § 11 Abs. 1 IFG auf einen diesbezüglichen Antrag hin; 14 solche Bescheide wurden erlassen.
Zur Frage 5:
* Bei wie vielen IFG-Anfragen war eine erneute Beantwortung erforderlich, weil die ursprüngliche Beantwortung nur teilweise erfolgte und vom Anfragesteller eine erneute Prüfung bzw. Ergänzung verlangt wurde?
Es wird darauf hingewiesen, dass die Frage, ob ein weiteres Schreiben einer Informationswerberin bzw. eines Informationswerbers lediglich das ursprüngliche Begehren betrifft oder ein neues (Folge-)Begehren darstellt, eine Frage ist, die im jeweiligen konkreten Einzelfall aus rechtlicher Sicht zu beurteilen ist.
Zur Frage 6:
* Gibt es in Ihrem Ministerium interne Richtlinien, Vorgaben oder Dienstanweisungen zur Handhabung von IFG-Anfragen?
Falls ja, ersuche ich um Übermittlung dieser Unterlagen (gegebenenfalls in geschwärzter Form).
Der Erlass Informationsfreiheit wird Ihnen im Anhang übermittelt.
Zur Frage 7:
* In welchen thematischen Bereichen wurden die meisten IFG-Anfragen gestellt?
Bitte um Nennung der Top 5 Themenbereiche, beispielsweise Sicherheit, Asylwesen, Budget, Personal, IT etc.
Die meisten Informationsbegehren wurden in den Bereichen Sicherheit, Asylwesen, Budget, Personal und IT gestellt, wobei oftmals mehrere (auch andere) Themenbereiche gleichzeitig berührt waren.
Zu den Fragen 9 und 10:
* Wie viele IFG-Anfragen bzw. Antworten wurden proaktiv veröffentlicht?
* Gibt es Überlegungen oder Planungen, IFG-Antworten systematisch öffentlich zugänglich zu machen?
Zur proaktiven Informationspflicht wird auf §§ 4 und 5 IFG hingewiesen. Davon zu unterscheiden sind Informationsbegehren nach §§ 7 ff IFG.
Mit freundlichen Grüßen