Nationaler Aktionsplan PAIS

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Der nationale Aktionsplan Pais wurde mit der Vorgängerregierung und zahlreichen Stakeholder und Experten sowie auch Betroffenen Organisationen erstellt.
Nun wird in mehreren Medien Frau BMin Schumann dazu zitiert " bißchen vermurkst" (kleine Zeitung und Vol.at) .
Von einer Evaluierung bis Ende 2025 wurde gesprochen.
Hierzu folgende Fragestellungen unsererseits:

1. Welche Inhalte der ursprünglichen Form sind : " bißchen Vermurkst"?

2.Warum werden zur Evaluierung nicht alle in der ursprünglichen verabschiedeten Version eingebundenen Experten, Stakeholder und Gruppierungen eingebunden?

3. Mit welchen Verzögerungen ist noch zu rechnen?

Es wird nun kolportiert, das die Umsetzung innerhalb der grossen Gesundheitsreform stattfinden soll.

1. Welche Massnahmen sind davon nicht betroffen / betroffen?

2. Welchen zeitlichen Rahmen setzt man sich hier zur Umsetzung?

3. Welche Hilfen für Betroffene und Betroffenenorganisationen sind bezüglich der Verzögerungen stehen zur Diskussion, Beschlüsse etc.?

Wir bedanken uns für die Auskünfte

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. Januar 2026
  • Frist
    8. Februar 2026
  • 2 Follower:innen
Markus Feiertag (IG SAfE)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Markus Feiertag (IG SAfE)
Betreff
Nationaler Aktionsplan PAIS [#4297]
Datum
11. Januar 2026 16:56
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Der nationale Aktionsplan Pais wurde mit der Vorgängerregierung und zahlreichen Stakeholder und Experten sowie auch Betroffenen Organisationen erstellt. Nun wird in mehreren Medien Frau BMin Schumann dazu zitiert " bißchen vermurkst" (kleine Zeitung und Vol.at) . Von einer Evaluierung bis Ende 2025 wurde gesprochen. Hierzu folgende Fragestellungen unsererseits: 1. Welche Inhalte der ursprünglichen Form sind : " bißchen Vermurkst"? 2.Warum werden zur Evaluierung nicht alle in der ursprünglichen verabschiedeten Version eingebundenen Experten, Stakeholder und Gruppierungen eingebunden? 3. Mit welchen Verzögerungen ist noch zu rechnen? Es wird nun kolportiert, das die Umsetzung innerhalb der grossen Gesundheitsreform stattfinden soll. 1. Welche Massnahmen sind davon nicht betroffen / betroffen? 2. Welchen zeitlichen Rahmen setzt man sich hier zur Umsetzung? 3. Welche Hilfen für Betroffene und Betroffenenorganisationen sind bezüglich der Verzögerungen stehen zur Diskussion, Beschlüsse etc.? Wir bedanken uns für die Auskünfte
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Markus Feiertag Anfragenr: 4297 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4297/ Postanschrift Markus Feiertag << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Feiertag (IG SAfE)
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Nationaler Aktionsplan PAIS [2728102]
Datum
12. Januar 2026 08:23
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrter Herr Feiertag, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschut…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Nationaler Aktionsplan PAIS [2728102]
Datum
5. Februar 2026 09:01
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
wgnationaleraktionsplanpais4297.eml
4,9 KB
Sehr geehrter Herr Feiertag, das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bedankt sich für Ihre Anfrage gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und antwortet wie folgt: 1. Welche Inhalte der ursprünglichen Form des Aktionsplans PAIS sind: "bisschen vermurkst"? Hier geht es eher um die Frage, wie die Inhalte des Aktionsplans in konkrete Handlungen im Rahmen der Strukturen und Prozesse des österreichischen Gesundheitssystems eingepasst werden können. Diese Konkretisierungen fehlen im Aktionsplan zum Teil. Daran wird daher aktuell im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit (das ist der Reformprozess zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung) gearbeitet. 2. Warum werden zur Evaluierung nicht alle in der ursprünglichen verabschiedeten Version eingebundenen Experten, Stakeholder und Gruppierungen eingebunden? Der Aktionsplan wurde von den Systempartnern bisher nicht abgenommen und ist daher formal noch nicht in Umsetzung. Aus diesem Grund ist es zu früh, über eine Evaluierung zu sprechen. Ein breiterer Evaluationsprozess unter Einbindung von Stakeholdern kann erst erfolgen, wenn die Umsetzung angelaufen ist und erste Wirkungen zu erwarten sind. 3. Mit welchen Verzögerungen ist noch zu rechnen? Auch wenn der Aktionsplan als Gesamtprodukt, wie oben ausgeführt, von den Systempartnern noch nicht abgenommen ist, laufen zu den meisten Handlungsfeldern bereits Umsetzungsmaßnahmen. · An der Klärung der Datenlage wird gearbeitet. · Für Prävention, Diagnostik und Behandlung wurde eine klinische Leitlinie zu Long und Post COVID als Orientierung für Mediziner:innen entwickelt „020-027p1_S1_Post_COVID_Long_COVID_2025-08-verlaengert.pdf<https://register.awmf.org/assets/guidelines/020-027p1_S1_Post_COVID_Long_COVID_2025-08-verlaengert.pdf>. · Zum Handlungsfeld Versorgung sind bereits in vielen Bundesländern Anlaufstellen und Versorgungsstrukturen entstanden (siehe Auflistung bei Frage 6 unten). · Das Handlungsfeld Aus-, Fort- und Weiterbildung gehört zu den Aufgabengebieten des Nationalen Referenzzentrums für postvirale Syndrome (NRZ), das an der Medizinischen Universität Wien eingerichtet wurde (Details siehe Für Ärzt:innen, Gesundheitsberufe & Stakeholder | MedUni Wien<https://www.meduniwien.ac.at/web/referenzzentrum-postvirale-syndrome/fuer-aerztinnen-gesundheitsberufe/>) · Auch das Handlungsfeld Forschung wird vom NRZ bearbeitet. 4. Es wird nun kolportiert, das die Umsetzung innerhalb der großen Gesundheitsreform stattfinden soll. Welche Maßnahmen sind davon nicht betroffen / betroffen? Sofern die Handlungsfelder in die Zuständigkeit des Gesundheitssystems fallen, erfolgt die Umsetzung, wie oben ausgeführt, im Rahmen des laufenden Gesundheits-Reformprozesses, der Zielsteuerung-Gesundheit. Dies betrifft insbesondere die Bestandserhebung, die Bedarfsabschätzung und die Formulierung eines abgestuften Patient:innenpfades. 5. Welchen zeitlichen Rahmen setzt man sich hier zur Umsetzung? Die im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit geplanten Schritte sollen bis zum Sommer abgeschlossen sein. 6. Welche Hilfen für Betroffene und Betroffenenorganisationen sind bezüglich der Verzögerungen stehen zur Diskussion, Beschlüsse etc.? Sowohl die Sozialversicherung als auch die Bundesländer bauen ihre entsprechenden Angebote kontinuierlich weiter aus. Eine Übersicht finden Sie hier: Sozialversicherung: · Es stehen bereits einige spezialisierte Reha-Einrichtungen für PAIS zur Verfügung. · Beispielsweise bietet die BVAEB im Rahmen der erweiterten Heilbehandlung eigene stationäre Aufenthalte für an ME/CFS erkrankte Menschen an. Darüber hinaus ist seit 2022 auch eine telefonische Beratungsmöglichkeit speziell für ME/CFS Betroffene etabliert. · In der Rehabilitationsklinik Tobelbad der AUVA wird eine Post-COVID/Long-COVID-Rehabilitation bei anerkannter Berufskrankheit (Liste der Berufskrankheiten gemäß § 177 ASVG - Nr. 3.1 Infektionskrankheiten) vorgenommen. Bundesländer: · Wien: Im Rahmen der Wiener Landeszielsteuerung ist der Aufbau einer PAIS-Versorgungsstelle im Probebetrieb ab 2027 geplant. · Tirol: Seit 2021 gibt es eine Post-COVID-Koordinationsstelle am Landesinstitut für Integrierte Versorgung (LIV). Sie übernahm bisher Aufgaben wie Ersteinschätzung, Lotsenfunktion, Terminplanung sowie Weitervermittlung an das Landeskrankenhaus Innsbruck sowie an den extramuralen Bereich. Übergeordnet begleitet sie den Netzwerkauf- und -ausbau. Seit Juni 2025 wird diese in Richtung integrierter Versorgung für postinfektiöse Krankheitsbilder weiterentwickelt. Ziel ist es, eine umfassende, multiprofessionelle Versorgung sicherzustellen. Patient:innen mit postinfektiösen Syndromen, deren Zustrom gleichbleibend ist, sollen einen niederschwelligen Zugang zu evidenzbasierter, rascher Diagnose und Behandlung erhalten. Das Versorgungsmodell orientiert sich an dem Aktionsplan des Bundes, an den Empfehlungen der WHO und der oben verlinkten Österreichischen S1-Leitlinie. · Vorarlberg: Im Mai 2022 wurde die Etablierung einer Koordinationsstelle „Patientenversorgung Long-COVID“ am Landeskrankenhaus Hohenems beschlossen. Diese war zunächst befristet bis Ende Mai 2023. Das Projekt wurde zuletzt bis Ende 2026 verlängert. Es findet ein bedarfsbasierter Austausch mit der Universitätsklinik Innsbruck, Abteilung Pneumologie, statt. · Steiermark: In der Steiermark ist eine zeitnahe Umsetzung des Themas PAIS in Aussicht genommen. Das steirische Versorgungskonzept zur PAIS-Versorgung schafft einen strukturierten Versorgungspfad über drei abgestufte Ebenen, der auf vorhandenen Strukturen aufbaut und interprofessionelle Zusammenarbeit fördert. Es ermöglicht eine zielgerichtete, evidenzbasierte und patient:innenzentrierte Betreuung, verbessert die Datenlage für künftige Planungen und unterstützt Forschung und Prävention. Durch die abgestimmte Vorgehensweise zwischen Allgemeinmedizin, Spezialambulanz und Universitätsklinik wird eine effiziente, qualitätsgesicherte und zukunftsfähige Versorgung der Betroffenen gewährleistet. · Salzburg: Für 2026 ist die Verbesserung der Versorgung von Menschen mit ME/CFS und PAIS in Aussicht genommen. Konkrete Details bzw. ein ausgearbeitetes Konzept liegen derzeit noch nicht vor. Inhaltlich ist vorgesehen, das Vorhaben in Richtung einer „ME/CFS-Anlaufstelle - Aufbau einer Versorgungsstruktur für Menschen mit komplexen postviralen Erkrankungen“ zu entwickeln. Aktuell unterstützt die Ärztekammer die schwierige Suche nach geeigneten ärztlichen Spezialisten und hat angekündigt, diese aktiv voranzutreiben. Seitens des Landes ist geplant, eine entsprechende Anlaufstelle an eine der Primärversorgungseinheiten (PVE) in der Stadt Salzburg anzubinden. · Niederösterreich: Die PAIS-Versorgung ist aktuell Gegenstand von Gesprächen zwischen dem Land und der Sozialversicherung. · Oberösterreich: Das Land ist 2023 an die Sozialversicherung herangetreten, um eine Post-COVID-Koordinationsstelle zu schaffen. Seitens der Sozialversicherung wurde angeboten, sich an einer im Kepler Universitätsklinikum (NeuroMed Campus) geschaffenen Stelle zu beteiligen. · Burgenland: Das Land arbeitet derzeit ein umfassendes Konzept für eine Ambulanz mit einer ME/CFS-Anlaufstelle aus, das voraussichtlich 2026 umgesetzt wird. Erste Angebote zur Unterstützung von Patient:innen mit Long-COVID- oder Post-COVID-Symptomen gibt es bereits. So wird die Versorgung derzeit im Rahmen der regulären regionalen Gesundheitsversorgung vorgenommen. Zudem bietet das Reduce Gesundheitsresort Bad Tatzmannsdorf das „REDUCE Modul Long-COVID“ zur Long/Post-COVID-Regeneration an. · Kärnten: Betroffene Personen werden in den bestehenden ambulanten und stationären Strukturen, vorwiegend Innere Medizin und Pulmologie, behandelt. Seien Sie versichert, dass die Verbesserung der Situation für Betroffene dem BMASGPK ein großes Anliegen ist. Wir hoffen, Ihre Fragen damit beantwortet zu haben. Freundliche Grüße