Natura 2000-Europaschutzgebiet "Gut Walterskirchen"
Sehr geehrter Herr Dipl.-Ing. Weichlinger,
Gestatten Sie mir, dass ich 3 Fragen bezüglich des Natura2000 Europaschutzgebiet an die Abt. 8 UA Naturschutz des Amtes der Käntner Landesregierung gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) und K-ISG an Sie richte:
1. Inwieweit sind "Garantieflächen" lt. §7 Europaschutzverordnung "Gut Walterskirchen" vom 01.08.2025 mit dem EU-Recht abgestimmt bzw. gesetzlich abgesichert, erläutern Sie die Rechtsgrundlage?
2. Welche Grenzen gelten für das Natura 2000-Europaschutzgebiet "Gut Walterskirchen"? Laut Anlage C "Garantieflächen " zur Verordnung ist die Parzelle 343/13 (in Richtung zur Bahn) nicht im Europaschutzgebiet befindlich, laut Plan Europaschutzgebiet "Grenzen" jedoch innerhalb des Schutzgebietes. Das sind 2 divergierende Plandarstellungen.
3. Ca. 50% (Fläche von 1.44 ha) der als zuvor schützenswert erachteten südwestlichen Mähwiese wurden in Folge der Baumaßnahmen für die konsenswidrige Errichtung eines Neubaus im Naturschutzgebiet und durch die spätere Bearbeitung durch Mähroboter aus der Sicht des Naturschutzes stark beeinträchtig, wenn nicht sogar dauerhaft geschädigt. Welche Maßnahmen wurden nach bekannt werden bezüglich einer Renaturierung und Rückführung in den Erhaltungszustand vor den erfolgten Baumaßnahmen getroffen und welche rechtlichen Folgen hatte diese genannte Vorgangsweise für den Eigentümer?
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Datum15. Januar 2026
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12. Februar 2026
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