IFG-Anfrage: Korrespondenz BMIMI und ASFINAG zu S1-Ankündigung

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung von folgenden Informationen in Zusammenhang mit der Ankündigung (PK/PA) am 25. September 2025, dass der Lückenschluss der S1 bzw. der Bau des Lobautunnels umgesetzt bzw. die Umsetzung an die ASFINAG übergeben wird.

1. Sämtliche Korrespondenz (insbesondere E-Mails, Briefe, Gesprächs- und Sitzungsnotizen, Vermerke, Entwürfe und Präsentationen),
die zwischen dem BMIMI (einschließlich Kabinett, Sektionen und nachgeordneten Dienststellen) und der ASFINAG
im Zusammenhang mit der Vorbereitung, inhaltlichen Abstimmung, rechtlichen Bewertung oder öffentlichen Kommunikation dieser Ankündigung ausgetauscht oder erstellt wurde.

2. Sämtliche im Wirkungsbereich des BMIMI vorhandenen Gesprächsnotizen, Gesprächsvorlagen, Briefings, Argumentarien oder Entscheidungsunterlagen für Bundesminister Peter Hanke sowie für den ASFINAG-Vorstandsdirektor Hartwig Hufnagl, soweit diese die genannte Ankündigung oder das Projekt S1/Lobautunnel betreffen.

Die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf das konkrete Projekt S1 Wiener Außenring-Schnellstraße / Lobautunnel sowie auf den Zeitraum der Vorbereitung der genannten Ankündigung (insbesondere 1. August 2025 bis 30. September 2025).

Ich ersuche ausdrücklich um Herausgabe auch interner dienstlicher Kommunikation, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß IFG vorliegen. Da sich meine Anfrage auf die Vorbereitung einer bereits erfolgten und öffentlich verkündeten Entscheidung (25. September 2025) bezieht, gehe ich davon aus, dass der betreffende Willensbildungsprozess abgeschlossen ist und eine Berufung auf den entsprechenden Ausschlussgrund nicht in Frage kommt. Im Fall von Schwärzungen, z.B. aufgrund von personenbezogenen Daten, ersuche ich um Teilzugang im Übrigen.

Für den Fall einer (teilweisen) Verweigerung beantrage ich einen mit Begründung versehenen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen

Warte auf Antwort

  • Datum
    15. Januar 2026
  • Frist
    12. Februar 2026
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David Jablonski
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
David Jablonski
Betreff
IFG-Anfrage: Korrespondenz BMIMI und ASFINAG zu S1-Ankündigung [#4321]
Datum
15. Januar 2026 21:22
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung von folgenden Informationen in Zusammenhang mit der Ankündigung (PK/PA) am 25. September 2025, dass der Lückenschluss der S1 bzw. der Bau des Lobautunnels umgesetzt bzw. die Umsetzung an die ASFINAG übergeben wird. 1. Sämtliche Korrespondenz (insbesondere E-Mails, Briefe, Gesprächs- und Sitzungsnotizen, Vermerke, Entwürfe und Präsentationen), die zwischen dem BMIMI (einschließlich Kabinett, Sektionen und nachgeordneten Dienststellen) und der ASFINAG im Zusammenhang mit der Vorbereitung, inhaltlichen Abstimmung, rechtlichen Bewertung oder öffentlichen Kommunikation dieser Ankündigung ausgetauscht oder erstellt wurde. 2. Sämtliche im Wirkungsbereich des BMIMI vorhandenen Gesprächsnotizen, Gesprächsvorlagen, Briefings, Argumentarien oder Entscheidungsunterlagen für Bundesminister Peter Hanke sowie für den ASFINAG-Vorstandsdirektor Hartwig Hufnagl, soweit diese die genannte Ankündigung oder das Projekt S1/Lobautunnel betreffen. Die Anfrage bezieht sich ausschließlich auf das konkrete Projekt S1 Wiener Außenring-Schnellstraße / Lobautunnel sowie auf den Zeitraum der Vorbereitung der genannten Ankündigung (insbesondere 1. August 2025 bis 30. September 2025). Ich ersuche ausdrücklich um Herausgabe auch interner dienstlicher Kommunikation, soweit keine zwingenden gesetzlichen Ausschlussgründe gemäß IFG vorliegen. Da sich meine Anfrage auf die Vorbereitung einer bereits erfolgten und öffentlich verkündeten Entscheidung (25. September 2025) bezieht, gehe ich davon aus, dass der betreffende Willensbildungsprozess abgeschlossen ist und eine Berufung auf den entsprechenden Ausschlussgrund nicht in Frage kommt. Im Fall von Schwärzungen, z.B. aufgrund von personenbezogenen Daten, ersuche ich um Teilzugang im Übrigen. Für den Fall einer (teilweisen) Verweigerung beantrage ich einen mit Begründung versehenen Bescheid gemäß § 11 IFG. Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
David Jablonski Anfragenr: 4321 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4321/ Postanschrift David Jablonski << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>