Erhebungen Diagnosen ohne Krankengeldbezug durch das AMS Wien

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

In einer Durchführungsanweisung d. ehemaligen Ministers d. Arbeitsministeriums wurde das AMS angehalten bei Arbeitsunfähigkeitsmeldungen ohne Krankengeldbezg mit Dauer <4Tage die Diagnosen der Klientinnen mit Bezug aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz selbstständig einzuholen.

Wie viele Arbeitsunfähigkeitsmeldungen ohne Krankengeldbezug mit einer Dauer unter 4 Tage wurden 2025 dem AMS Wien gemeldet?

In wie vielen Fällen wurde der Erhebungsdienst d. AMS Wien für Rechtsangelegenheiten tätig 2025 um die Diagnosen einzuholen?
Wie wurde der Widerspruch mit dem Inhalt der Wiener Patientcharta und den Statuten der Wiener Ärztekammer geklärt?

In wie vielen Fälle wurde dem Erhebungsdienst d. AMS Wien für Rechtsangelegenheiten die Auskunft seitens der behandelnden Ärztinnen verwehrt?

In wie vielen Fällen kam es 2025 aufgrund der Diagnose seitens d. AMS Wien zu weiterführenden Ermittlungen?

Wo und wie genau werden die Diagnosen datenschutzkonform abgespeichert seitens des AMS?
Werden diese Daten mitsamt Diagnosen weiterverarbeitet seitens des AMS?

Werden die Daten über diese Diagnosen mit der ÖGK ausgetauscht?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    30. Januar 2026
  • Frist
    27. Februar 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Erhebungen Diagnosen ohne Krankengeldbezug durch das AMS Wien [#4382]
Datum
30. Januar 2026 10:04
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
In einer Durchführungsanweisung d. ehemaligen Ministers d. Arbeitsministeriums wurde das AMS angehalten bei Arbeitsunfähigkeitsmeldungen ohne Krankengeldbezg mit Dauer <4Tage die Diagnosen der Klientinnen mit Bezug aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz selbstständig einzuholen. Wie viele Arbeitsunfähigkeitsmeldungen ohne Krankengeldbezug mit einer Dauer unter 4 Tage wurden 2025 dem AMS Wien gemeldet? In wie vielen Fällen wurde der Erhebungsdienst d. AMS Wien für Rechtsangelegenheiten tätig 2025 um die Diagnosen einzuholen? Wie wurde der Widerspruch mit dem Inhalt der Wiener Patientcharta und den Statuten der Wiener Ärztekammer geklärt? In wie vielen Fälle wurde dem Erhebungsdienst d. AMS Wien für Rechtsangelegenheiten die Auskunft seitens der behandelnden Ärztinnen verwehrt? In wie vielen Fällen kam es 2025 aufgrund der Diagnose seitens d. AMS Wien zu weiterführenden Ermittlungen? Wo und wie genau werden die Diagnosen datenschutzkonform abgespeichert seitens des AMS? Werden diese Daten mitsamt Diagnosen weiterverarbeitet seitens des AMS? Werden die Daten über diese Diagnosen mit der ÖGK ausgetauscht?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - reisepass.jpg Anfragenr: 4382 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4382/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Erhebungen Diagnosen ohne Krankengeldbezug durch das AMS Wien [2729971]
Datum
30. Januar 2026 13:58
Status
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.