Digitale Flächenwidmungspläne

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sämtliche PDF-Datensätze der digitalen Flächenwidmungspläne, die dem Land Salzburg gemäß § 5 Abs 2 DarstVO vorliegen, einschließlich Deckblatt, Beiblatt, Übersichtsblatt, Legende und Einzelblätter.

Ergebnis der Anfrage

Das Land Salzburg muss die Daten zwar haben, sieht sich aber nicht zuständig, da Flächenwidmungspläne in den Wirkungsbereich der Gemeinden fallen. Die Erlassung eines Bescheids über die Informationsverweigerung wurde ebenfalls verweigert.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. Februar 2026
  • Frist
    2. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Salzburg Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Digitale Flächenwidmungspläne [#4392]
Datum
2. Februar 2026 10:50
An
Landesregierung Salzburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Sämtliche PDF-Datensätze der digitalen Flächenwidmungspläne, die dem Land Salzburg gemäß § 5 Abs 2 DarstVO vorliegen, einschließlich Deckblatt, Beiblatt, Übersichtsblatt, Legende und Einzelblätter.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4392/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Salzburg
Geschäftszahl: 21001-ZDIFG/5/2-2026, Betreff: Antrag gem IFG; Informationserteilung nicht möglich; unzuständige Be…
Von
Landesregierung Salzburg
Betreff
Geschäftszahl: 21001-ZDIFG/5/2-2026, Betreff: Antrag gem IFG; Informationserteilung nicht möglich; unzuständige Behörde
Datum
17. Februar 2026 13:38
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
750,8 KB
Diese E-Mail samt allen Anlagen ist vertraulich und nur für den Adressaten bestimmt. Die Inhalte der Zuschrift sind den Anlagen zu entnehmen. Das Datenformat der Anlagen ist in der Regel Pdf. Antworten an die Absender-E-Mail-Adresse sind möglich. Geben Sie dabei bitte als Bezug die im Betreff angeführte Geschäftszahl an. Ref.Zentr.Dienste,allg.Ang.d.Wohnungswes.,Contr. Bundesstraße 6, 5071 Wals-Siezenheim Tel.: +43 662 8042-3716 Fax: +43 662 8042-3888 mailto:<<E-Mail-Adresse>> https://www.salzburg.gv.at Hinweis zum Datenschutz https://www.salzburg.gv.at/datenschutz