Fläche unter der Autobahnbrücke A2 in Maria Gail, Villach (Lagerplatz „V33")

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

betreffend eine Fläche in Maria Gail, Villach.

Beschreibung der Örtlichkeit
Es handelt sich um das Areal unter der Autobahnbrücke der A2 Süd Autobahn im Bereich Maria Gail, Stadtgemeinde Villach. Laut KAGIS (Kärntner Geoinformationssystem) liegt die Fläche zwischen den Grundstücken Nr. 1776 und Nr. 1610 bzw. grenzt an diese an. Die Brücke überspannt dort den Bereich und darunter befindet sich eine befestigte/geschotterte Fläche, die offensichtlich als Lagerplatz genutzt wird oder wurde.

Vor Ort steht ein Schild, das den Platz als „V33" ausweist und ihn der Brückenmeisterei (Abt 17-b) des Landes Kärnten zuordnet. Dieses Schild wirkt allerdings nicht mehr ganz aktuell – möglicherweise haben sich Zuständigkeiten oder Bezeichnungen inzwischen geändert. Mein Begehren bezieht sich jedenfalls auf diese konkrete Fläche unter der Brücke, unabhängig von der heutigen Bezeichnung. Ein Foto der Beschilderung liegt bei.

Angefragte Informationen
Ich ersuche um Zugang zu folgenden bereits vorhandenen Aufzeichnungen (§ 2 Abs 1 IFG). Ich ersuche nicht um die Erstellung neuer Gutachten oder Bewertungen.

1. Eigentumsverhältnisse

Wer ist Grundeigentümer dieser Fläche? Falls vorhanden: Grundstücksnummer, Einlagezahl, Katastralgemeinde.
Steht das Grundstück im Eigentum des Landes Kärnten, des Bundes, der ASFINAG, der Stadtgemeinde Villach oder eines anderen Rechtsträgers?
Bestehen Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte oder sonstige dingliche Rechte an der Fläche?
2. Nutzung und Widmung

Welchem Zweck dient das Areal aktuell?
Welche Flächenwidmung gilt für das Grundstück?
Wird der Platz derzeit aktiv genutzt – wenn ja, von wem?
Falls er nicht mehr als Lagerplatz der Brückenmeisterei in Verwendung ist: Seit wann?
3. Verträge und Vereinbarungen

Bestehen Miet-, Pacht-, Leih- oder sonstige Nutzungsverträge zu dem Areal, an denen das Land Kärnten beteiligt ist?
Bestehen Vereinbarungen mit der ASFINAG zur Nutzung der Fläche unter der Autobahnbrücke?
Sonstige vertragliche Regelungen mit Dritten (Stadt Villach etc.)?
Falls Verträge bestehen: Ich ersuche um Übermittlung, ggf. mit Schwärzung personenbezogener Daten (§ 9 Abs 2 IFG). Zumindest ersuche ich um die wesentlichen Vertragsinhalte (Parteien, Dauer, Zweck, Entgelt).
4. Bestehende Pläne und Konzepte

Gibt es bereits vorhandene Studien, Konzepte, Gutachten oder sonstige Aufzeichnungen zu einer möglichen Umnutzung oder Nachnutzung dieses Areals?
Insbesondere: Gibt es bereits vorhandene Dokumente, die eine Nutzung als Parkplatz, Park-and-Ride-Anlage oder sonstige Verkehrsinfrastruktur betreffen?
Gibt es vorhandene Park-and-Ride-Konzepte für den Raum Villach/Maria Gail, die diese Fläche berühren?
Gibt es interne Vermerke, Stellungnahmen oder Korrespondenz zur Zukunft dieses Areals?
(Zur Klarstellung: Ich frage nach bereits vorhandenen Dokumenten. Ich erwarte keine Erstellung neuer Unterlagen.)

5. Zuständigkeiten

Welche Dienststelle des Landes Kärnten ist aktuell für die Verwaltung dieses Areals zuständig?
Falls das Land nicht oder nicht allein zuständig ist: Wer ist es dann (ASFINAG, BMK, Stadt Villach)?
Wer ist für Widmungsänderungen bei solchen Flächen zuständig?
An wen wendet man sich, wenn man Nutzungsrechte an landeseigenen Flächen beantragen möchte?
6. Weiterleitung

Sollte das Amt der Kärntner Landesregierung für dieses Begehren ganz oder teilweise nicht zuständig sein, ersuche ich um Weiterleitung an das zuständige Organ gemäß § 3 Abs 2 IFG und um kurze Mitteilung, an wen weitergeleitet wurde.

Warte auf Antwort

  • Datum
    8. Februar 2026
  • Frist
    8. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Fläche unter der Autobahnbrücke A2 in Maria Gail, Villach (Lagerplatz „V33") [#4423]
Datum
8. Februar 2026 00:41
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
betreffend eine Fläche in Maria Gail, Villach. Beschreibung der Örtlichkeit Es handelt sich um das Areal unter der Autobahnbrücke der A2 Süd Autobahn im Bereich Maria Gail, Stadtgemeinde Villach. Laut KAGIS (Kärntner Geoinformationssystem) liegt die Fläche zwischen den Grundstücken Nr. 1776 und Nr. 1610 bzw. grenzt an diese an. Die Brücke überspannt dort den Bereich und darunter befindet sich eine befestigte/geschotterte Fläche, die offensichtlich als Lagerplatz genutzt wird oder wurde. Vor Ort steht ein Schild, das den Platz als „V33" ausweist und ihn der Brückenmeisterei (Abt 17-b) des Landes Kärnten zuordnet. Dieses Schild wirkt allerdings nicht mehr ganz aktuell – möglicherweise haben sich Zuständigkeiten oder Bezeichnungen inzwischen geändert. Mein Begehren bezieht sich jedenfalls auf diese konkrete Fläche unter der Brücke, unabhängig von der heutigen Bezeichnung. Ein Foto der Beschilderung liegt bei. Angefragte Informationen Ich ersuche um Zugang zu folgenden bereits vorhandenen Aufzeichnungen (§ 2 Abs 1 IFG). Ich ersuche nicht um die Erstellung neuer Gutachten oder Bewertungen. 1. Eigentumsverhältnisse Wer ist Grundeigentümer dieser Fläche? Falls vorhanden: Grundstücksnummer, Einlagezahl, Katastralgemeinde. Steht das Grundstück im Eigentum des Landes Kärnten, des Bundes, der ASFINAG, der Stadtgemeinde Villach oder eines anderen Rechtsträgers? Bestehen Dienstbarkeiten, Nutzungsrechte oder sonstige dingliche Rechte an der Fläche? 2. Nutzung und Widmung Welchem Zweck dient das Areal aktuell? Welche Flächenwidmung gilt für das Grundstück? Wird der Platz derzeit aktiv genutzt – wenn ja, von wem? Falls er nicht mehr als Lagerplatz der Brückenmeisterei in Verwendung ist: Seit wann? 3. Verträge und Vereinbarungen Bestehen Miet-, Pacht-, Leih- oder sonstige Nutzungsverträge zu dem Areal, an denen das Land Kärnten beteiligt ist? Bestehen Vereinbarungen mit der ASFINAG zur Nutzung der Fläche unter der Autobahnbrücke? Sonstige vertragliche Regelungen mit Dritten (Stadt Villach etc.)? Falls Verträge bestehen: Ich ersuche um Übermittlung, ggf. mit Schwärzung personenbezogener Daten (§ 9 Abs 2 IFG). Zumindest ersuche ich um die wesentlichen Vertragsinhalte (Parteien, Dauer, Zweck, Entgelt). 4. Bestehende Pläne und Konzepte Gibt es bereits vorhandene Studien, Konzepte, Gutachten oder sonstige Aufzeichnungen zu einer möglichen Umnutzung oder Nachnutzung dieses Areals? Insbesondere: Gibt es bereits vorhandene Dokumente, die eine Nutzung als Parkplatz, Park-and-Ride-Anlage oder sonstige Verkehrsinfrastruktur betreffen? Gibt es vorhandene Park-and-Ride-Konzepte für den Raum Villach/Maria Gail, die diese Fläche berühren? Gibt es interne Vermerke, Stellungnahmen oder Korrespondenz zur Zukunft dieses Areals? (Zur Klarstellung: Ich frage nach bereits vorhandenen Dokumenten. Ich erwarte keine Erstellung neuer Unterlagen.) 5. Zuständigkeiten Welche Dienststelle des Landes Kärnten ist aktuell für die Verwaltung dieses Areals zuständig? Falls das Land nicht oder nicht allein zuständig ist: Wer ist es dann (ASFINAG, BMK, Stadt Villach)? Wer ist für Widmungsänderungen bei solchen Flächen zuständig? An wen wendet man sich, wenn man Nutzungsrechte an landeseigenen Flächen beantragen möchte? 6. Weiterleitung Sollte das Amt der Kärntner Landesregierung für dieses Begehren ganz oder teilweise nicht zuständig sein, ersuche ich um Weiterleitung an das zuständige Organ gemäß § 3 Abs 2 IFG und um kurze Mitteilung, an wen weitergeleitet wurde.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4423 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4423/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in