Hundeabgabe

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

In niederösterreichischen Gemeinden wird eine Hundeabgabe ein gehoben. Für den Fall, dass über die Abgabe mehr Geldmittel eingenommen werden, als für die Hunde ausgeben wird, muss dann eine Rücklage gebildet werden?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    24. Februar 2026
  • Frist
    24. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Hundeabgabe [#4492]
Datum
24. Februar 2026 12:16
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
In niederösterreichischen Gemeinden wird eine Hundeabgabe ein gehoben. Für den Fall, dass über die Abgabe mehr Geldmittel eingenommen werden, als für die Hunde ausgeben wird, muss dann eine Rücklage gebildet werden?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4492/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage nach IFG an jen…
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Eingabe. Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage nach IFG an jene Stelle, die die Hundeabgabe eingehoben hat. Mit freundlichen Grüßen