Ausfallbürgschaft Wohnungskaution

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Die Sozialhilfe kann mit einer Ausfallbürgschaft für die Kaution finanzschwachen Personen eine Wohnungsanmietung ermöglichen. Die Übernahme verursacht für die Behörde vorerst keine Kosten. Wie viele Ausfallbürgschaften werden jährlich bewilligt? Wie viele abgelehnt? In wie viel Prozent der Fälle muss die Behörde tatsächliche Geld an geschädigte Vermieter auszahlen? Wie hoch ist die Summe all dieser Auszahlungen? Ist es möglich, diese Zahlen nach Bundesländern aufgeteilt zu präsentieren?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    27. Februar 2026
  • Frist
    27. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Ausfallbürgschaft Wohnungskaution [#4506]
Datum
27. Februar 2026 17:25
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die Sozialhilfe kann mit einer Ausfallbürgschaft für die Kaution finanzschwachen Personen eine Wohnungsanmietung ermöglichen. Die Übernahme verursacht für die Behörde vorerst keine Kosten. Wie viele Ausfallbürgschaften werden jährlich bewilligt? Wie viele abgelehnt? In wie viel Prozent der Fälle muss die Behörde tatsächliche Geld an geschädigte Vermieter auszahlen? Wie hoch ist die Summe all dieser Auszahlungen? Ist es möglich, diese Zahlen nach Bundesländern aufgeteilt zu präsentieren?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4506 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4506/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Ausfallbürgschaft Wohnungskaution [2746692]
Datum
2. März 2026 09:14
Status
Warte auf Antwort
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktionen, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMASGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMASGPK zur Kenntnis.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Stellungnahme BMASGPK: Informationsbegehren betreffend Ausfallshaftung in der Sozialhilfe für die Übernahme der Ka…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
Stellungnahme BMASGPK: Informationsbegehren betreffend Ausfallshaftung in der Sozialhilfe für die Übernahme der Kaution bei Wohnungsanmietungen
Datum
19. März 2026 08:51
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
2026-0-193-400-1-a-verweisungwegenunzustndigkeit-19-03-2026-namename.pdf
224,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Beiliegend wird die Stellungnahme des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zum Informationsbegehren betreffend Ausfallshaftung in der Sozialhilfe für die Übernahme der Kaution bei Wohnungsanmietungen übermittelt. Mit freundlichen Grüßen,