Gemeinderatssprotokoll
Anfrage an:
Landesregierung Niederösterreich
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Nach jeder Sitzung des Gemeinderats wird innerhalb von 14 Tagen ein Protokoll erstellt und versendet. Nach fristgerechter Erstellung und Versendung des Protokolls darf dieses Protokoll nicht verändert werden, ausgenommen durch eine Stellungnahme bei der nächsten Sitzung - korrekt? Besten Dank für ihr Feedback.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum6. März 2026
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3. April 2026
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