LEITFADEN WUKSEA Upload - GZ : MA 37 – Allg. 62429-2016

Anfrage an: Wien Energie GmbH

In Punkt 8 werden 22 g/kWh CO2-Emissionen als Konversionsfaktor für die Fernwärme Wien angegeben.
Wie ist dieser Wert ermittelt worden?
https://www.wien.gv.at/pdf/ma37/leitfad…

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    19. März 2026
  • Frist
    18. April 2026
  • 0 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Energie GmbH Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
LEITFADEN WUKSEA Upload - GZ : MA 37 – Allg. 62429-2016 [#4584]
Datum
19. März 2026 11:57
An
Wien Energie GmbH
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
In Punkt 8 werden 22 g/kWh CO2-Emissionen als Konversionsfaktor für die Fernwärme Wien angegeben. Wie ist dieser Wert ermittelt worden? https://www.wien.gv.at/pdf/ma37/leitfad…
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4584 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4584/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Wien Energie GmbH
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir haben Ihr Informationsbegehren vom 19. März 2026 e…
Von
Wien Energie GmbH
Betreff
AW: LEITFADEN WUKSEA Upload - GZ : MA 37 – Allg. 62429-2016 [#4584]
Datum
20. März 2026 15:02
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir haben Ihr Informationsbegehren vom 19. März 2026 erhalten. Um Ihrem Informationsbegehren fristgerecht nachzukommen, bitten wir Sie um Glaubhaftmachung Ihrer Identität (gemäß IFG § 13 Abs 4) bis 27.03.2026. Dies ist etwa durch Übermittlung einer Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises an <<E-Mail-Adresse>> möglich. Ohne die Glaubhaftmachung Ihrer Identität kann der Zugang zur Information nicht gewährt werden. Mit freundlichen Grüßen