Antrag auf Auskunft gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) – Beschaffung der Software Websokrates
Aus den auf data.gv.at proaktiv veröffentlichten Dokumenten (Angebot der bit media education solutions GmbH vom 23.10.2025 sowie dem Auftragsschreiben des BMB, GZ: 2025-0.928.992 vom 02.12.2025 ) geht hervor, dass die Beauftragung für das „Release 2025“ der Software SOKRATES Bund über einen Abruf aus einer über die Bundesbeschaffung Gesellschaft (BBG) abgeschlossenen Rahmenvereinbarung (BBG-Geschäftszahl 3691.03777) erfolgt ist.
Um die vollständige Transparenz über dieses IT-Großprojekt herzustellen, ersuche ich um Auskunft zu folgenden Punkten betreffend diese zugrundeliegende Rahmenvereinbarung:
1. Vergabeverfahren der Rahmenvereinbarung: Auf Basis welchen konkreten Vergabeverfahrens (z. B. offenes Verfahren, Verhandlungsverfahren, Direktvergabe) wurde die zugrundeliegende Rahmenvereinbarung mit der BBG-Geschäftszahl 3691.03777 ursprünglich abgeschlossen? Wann erfolgte der Zuschlag an die bit media education solutions GmbH?
2. Entscheidungsgrundlagen & Alternativenprüfung: Auf Basis welcher Bedarfsanalysen, Gutachten oder Wirtschaftlichkeitsprüfungen fiel die ursprüngliche Entscheidung für den Abschluss dieses Rahmenvertrages mit dem genannten Anbieter? Ich ersuche um Übermittlung der entsprechenden Dokumente und Vergabeprotokolle.
3. Kosten & Gesamtauftragsvolumen: Das Auftragsschreiben (GZ: 2025-0.928.992) beziffert die Kosten für das spezifische Release 2025 mit einmalig 81.600,- Euro und jährlich 6.300,- Euro (exkl. USt.). Wie hoch waren die aggregierten Gesamtzahlungen des Bundesministeriums an die bit media education solutions GmbH (sowie verbundene Unternehmen) aus sämtlichen Abrufen dieser Rahmenvereinbarung in den Kalenderjahren 2023, 2024 und 2025?
4. Beraterleistungen: Wurden im Vorfeld der ursprünglichen Ausschreibung dieser Rahmenvereinbarung externe Beratungsunternehmen zur Erstellung des Pflichtenhefts oder der Ausschreibungsunterlagen herangezogen? Wenn ja, welche Unternehmen wurden beauftragt und wie hoch waren die Kosten hierfür?
Ich ersuche um die Übermittlung der Informationen in elektronischer Form (z. B. als PDF). Sollte die Erteilung der Auskunft mit unerwarteten Kosten verbunden sein, ersuche ich vorab um Mitteilung unter Angabe der voraussichtlichen Höhe.
Ich darf höflich an die gesetzliche Frist zur Auskunftserteilung ohne unnötigen Aufschub, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen (§ 12 Abs. 1 IFG), erinnern.
Warte auf Antwort
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Datum19. März 2026
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16. April 2026
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