2 Entlassungen für ein und das selbe

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Kann man für ein und die selbe Sache vom Arbeitgeber zweimal entlassen werden. Einmal Zustimmung vom Gericht zur Entlassung und dann 6 Monate später nochmals eine fristlose Entlassung.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    11. September 2025
  • Frist
    9. Oktober 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Justiz Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
2 Entlassungen für ein und das selbe [#3697]
Datum
11. September 2025 10:04
An
Bundesministerium für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Kann man für ein und die selbe Sache vom Arbeitgeber zweimal entlassen werden. Einmal Zustimmung vom Gericht zur Entlassung und dann 6 Monate später nochmals eine fristlose Entlassung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3697 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3697/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Bundesministerium für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in Für die Einbringung von an das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsan…
Von
Bundesministerium für Justiz
Betreff
AW: 2 Entlassungen für ein und das selbe [#3697]
Datum
11. September 2025 10:12
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in Für die Einbringung von an das Bundesministerium für Justiz gerichtete Informationsanträgen nach dem Informationsfreiheitsgesetz steht auf der Website des Bundesministeriums für Justiz unter https://www.bmj.gv.at/service/Informati… ein Kontaktformular zur Verfügung. Andere elektronische Übermittlungsformen sind dafür im Bereich des Bundesministeriums für Justiz nicht vorgesehen. Mit freundlichen Grüßen