2 Entlassungen für ein und das selbe
Anfrage an:
Bundesministerium für Justiz
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Kann man für ein und die selbe Sache vom Arbeitgeber zweimal entlassen werden. Einmal Zustimmung vom Gericht zur Entlassung und dann 6 Monate später nochmals eine fristlose Entlassung.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum11. September 2025
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9. Oktober 2025
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