80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A2 auf Höhe Wiener Neudorf

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Welche Gründe gibt es für die 80 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A2 auf Höhe Wiener Neudorf in beiden Richtungen?
Warum gibt es in Richtung Wien öfter erst später eine 80 km/h-Beschränkung?
Ist das das mildeste Mittel zur Zielerreichung?
Gibt es alternative Möglichkeiten?
Was nützt der neue errichtete Lärmschutz (Werte vorher/nacher)?

Warte auf Antwort

  • Datum
    6. Januar 2026
  • Frist
    3. Februar 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
80 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A2 auf Höhe Wiener Neudorf [#4257]
Datum
6. Januar 2026 04:03
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Welche Gründe gibt es für die 80 km/h-Geschwindigkeitsbegrenzung auf der A2 auf Höhe Wiener Neudorf in beiden Richtungen? Warum gibt es in Richtung Wien öfter erst später eine 80 km/h-Beschränkung? Ist das das mildeste Mittel zur Zielerreichung? Gibt es alternative Möglichkeiten? Was nützt der neue errichtete Lärmschutz (Werte vorher/nacher)?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4257 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4257/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in