Abteilung II/2 Exportkontrolle: Dual-Use Güter Firma Rotax
In der Liste der Dual-Use-Export-Güter (Anhang I der Delegierte Verordnung (EU) 2024/2547) existieren die Kategorien: 8: "Meeres- und Schiffstechnik" sowie 9: "Luftfahrt, Raumfahrt und Antriebe".
Ich hätte diesbezüglich gerne erfragt, ob für einzelne oder mehrere Motortypen (z.B. Luftfahrt, bzw. Schiffstechnik) der Firma BRP-Rotax Exportgenehmigungs-Pflichten vorliegen.
Wenn keine derartige Pflichten vorliegen, würde ich gerne weiters erfragen, weshalb der Firma der freie Export weiter möglich ist, da ja die Dual-Use Produkte seit vielen Jahren bekanntermaßen [1] als Waffenteile genutzt werden.
Falls derartige Pflichten bereits vorliegen, würde ich gerne weiters wissen, warum diese Exportgüter dennoch in Kriegswaffen verbaut werden können, bzw. ob aus der Sicht der Exportkontrolle möglicherweise ein Verstoß gegen das Kriegswaffengesetz §3(1) 2. "Ausfuhrverbot Kriesenregionen" vorliegt.
Die Motoren der Firma Rotax werden offenbar sowohl in fliegenden Drohnen [1] als auch in Kamikaze-Drohnenbooten [2] verbaut.
[1] https://www.derstandard.at/story/300000…
[2] https://www.derstandard.at/story/300000…
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Datum2. Oktober 2025
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30. Oktober 2025
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