AirBnB in der Brigittenau

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

1. Wie viele Ausnahmebewilligungen für Kurzzeitvermietung gemäß § 129 Absatz 1a BO gibt es in der Brigittenau derzeit?
2. Wie viele Anzeigen wegen illegaler Kurzzeitvermietung in der Brigittenau ergingen an die MA 37 seit 2020?
a. Bitte um Aufschlüsselung pro Jahr
3. Wie viele Bescheide zum Verbot illegaler Kurzzeitvermietung erteilte die MA 37 seit 2020?
a. Bitte um Aufschlüsselung pro Jahr und um Anführung des Strafmaßes.

Warte auf Antwort

  • Datum
    23. März 2026
  • Frist
    20. April 2026
  • 2 Follower:innen
Elisabeth Kittl
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Wien Details
Von
Elisabeth Kittl
Betreff
AirBnB in der Brigittenau [#4602]
Datum
23. März 2026 13:04
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
1. Wie viele Ausnahmebewilligungen für Kurzzeitvermietung gemäß § 129 Absatz 1a BO gibt es in der Brigittenau derzeit? 2. Wie viele Anzeigen wegen illegaler Kurzzeitvermietung in der Brigittenau ergingen an die MA 37 seit 2020? a. Bitte um Aufschlüsselung pro Jahr 3. Wie viele Bescheide zum Verbot illegaler Kurzzeitvermietung erteilte die MA 37 seit 2020? a. Bitte um Aufschlüsselung pro Jahr und um Anführung des Strafmaßes.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Kittl Anfragenr: 4602 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4602/ Postanschrift Elisabeth Kittl << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Kittl
INC000005985024: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Frau Kittl, hiermit möchten wir Si…
Von
Wien
Betreff
INC000005985024: Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
23. März 2026 14:47
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
email17775669210606613882.eml
6,2 KB
e10-910953907036980221.png
3,7 KB


Sehr geehrte Frau Kittl, hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Baupolizei (Magistratsabteilung 37) abgetreten wurde. E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen