Aktuelle Bezüge von Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträten, Gemeinderatsklubobeleuten und Gemeinderatsmitgliedern in Wels

Anfrage an: Wels, Oberösterreich
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Aktuelle monatliche Bezüge (Stand: Februar 2026) für folgende politische Funktionsträger der Stadt Wels:

1. Bürgermeister: Höhe des monatlichen Bruttobezuges, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung

2. Vizebürgermeister: Höhe des monatlichen Bruttobezuges, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung

3. Stadträte: Höhe des monatlichen Bruttobezuges, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung

4. Gemeinderatsklubobeleute: Höhe des monatlichen Bruttobezuges, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung

5. Gemeinderatsmitglieder: Höhe des monatlichen Bruttobezuges bzw. Sitzungsgelder, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2026
  • Frist
    6. März 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wels, Oberösterreich Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Aktuelle Bezüge von Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträten, Gemeinderatsklubobeleuten und Gemeinderatsmitgliedern in Wels [#4414]
Datum
6. Februar 2026 02:17
An
Wels, Oberösterreich
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Aktuelle monatliche Bezüge (Stand: Februar 2026) für folgende politische Funktionsträger der Stadt Wels: 1. Bürgermeister: Höhe des monatlichen Bruttobezuges, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung 2. Vizebürgermeister: Höhe des monatlichen Bruttobezuges, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung 3. Stadträte: Höhe des monatlichen Bruttobezuges, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung 4. Gemeinderatsklubobeleute: Höhe des monatlichen Bruttobezuges, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung 5. Gemeinderatsmitglieder: Höhe des monatlichen Bruttobezuges bzw. Sitzungsgelder, sonstige Zulagen, Zeitpunkt der letzten Änderung
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4414 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4414/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Wels, Oberösterreich
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Wels, Oberösterreich
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Februar 2026 02:22
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Wels, Oberösterreich
Sehr geehrtAntragsteller/in Gemäß § 2 Abs 1 Z 2 Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 beträgt der Bezug für den Bürgerme…
Von
Wels, Oberösterreich
Betreff
Aktuelle Bezüge von Bürgermeister, Vizebürgermeister, Stadträten, Gemeinderatsklubobeleuten und Gemeinderatsmitgliedern in Wels [#4414]
Datum
20. Februar 2026 11:04
Status
image001.gif
2,8 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in Gemäß § 2 Abs 1 Z 2 Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 beträgt der Bezug für den Bürgermeister der Stadt Wels 150 % des Ausgangsbetrages nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Gemäß § 2 Abs 1 Z 5 lit a Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 beträgt der Bezug für einen Vizebürgermeister der Stadt Wels, der die Funktion hauptberuflich ausübt, 120 % des Ausgangsbetrages nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Gemäß § 2 Abs 1 Z 5 lit b Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 beträgt der Bezug für einen Vizebürgermeister der Stadt Wels, der die Funktion nebenberuflich ausübt, 85 % des Ausgangsbetrages nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Gemäß § 2 Abs 1 Z 8 lit a Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 beträgt der Bezug für einen Stadtrat der Stadt Wels, der die Funktion hauptberuflich ausübt, 95 % des Ausgangsbetrages nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Gemäß § 2 Abs 1 Z 8 lit b Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 beträgt der Bezug für einen Stadtrat der Stadt Wels, der die Funktion nebenberuflich ausübt, 65 % des Ausgangsbetrages nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Jene Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Wels, die nicht gleichzeitig eine Funktion nach dem Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 ausüben (sprich: Bürgermeister, Vizebürgermeister oder Stadtrat), haben gemäß § 12 Abs 6 Statut für die Stadt Wels 1992 (StW 1992) Anspruch auf einen Bezug in Höhe von 15%, sofern sie jedoch die Funktion der Vorsitzenden einer Fraktion mit mindestens drei Mitgliedern ausüben, in Höhe von 22,5% des Ausgangsbetrages nach § 1 und § 3 des Bundesverfassungsgesetzes über die Begrenzung von Bezügen öffentlicher Funktionäre. Außer den Bezügen gebührt jedem Organ für jedes Kalendervierteljahr eine Sonderzahlung in der Höhe von einem Sechstel der Summe der Bezüge, die ihm nach diesem Landesgesetz für das betreffende Kalendervierteljahr tatsächlich zustehen (13. und 14. Monatsbezug; vgl. § 1 Abs 2 Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 bzw. § 12 Abs 6 StW 1992 iVm § 1 Abs 2 Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998). Der Ausgangsbetrag beträgt per 01.01.2025 € 11.109,08 für jene Mitglieder des Gemeinderates der Stadt Wels, die nicht gleichzeitig eine Funktion nach dem Oö. Gemeinde-Bezügegesetz 1998 ausüben, sowie für die Fraktionsvorsitzenden. Der Ausgangsbetrag beträgt per 01.01.2025 € 10.827,55 für Bürgermeister, Vizebürgermeister und Stadträte. Bei Rückfragen stehen wir selbstverständlich gerne zur Verfügung! Mit freundlichen Grüßen