Anfrage Biomasse-Heizwerk West

Anfrage an: Wörgl, Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Zum Biomasseheizwerk liegen teils widersprüchliche Informationen vor. Wir ersuchen um Aufklärung, aufgrund welcher Informationen die Entscheidungen zu den untenstehend erläuterten Aussagen zur Errichtung sowie Auswahl des Standortes getroffen wurden und werden.

• Am 20.07.2021 wurde bekanntgegeben, dass am Standort Wertstoffhof ein Holzkraftwerk errichtet wird. (erforderlichen Bewilligungen seien vorliegend)
(Stadtwerke Wörgl (2021): Kraftwerk für den Klimaschutz – CraftWERK Wörgl - Stadtwerke Wörgl (02.12.2025)).
• Am 31.03.2025 erklärte Herr Kandler die Gründe, weshalb man sich nun für das Wave-Areal entschieden habe (östlicher Teil des Geländes –Baulichkeiten des Wave seien davon vorerst nicht betroffen)
(GR-Sitzung (31.03.2025): www.youtube.com (02.12.2025);
Mein Bezirk Kufstein (15.04.2025): Wärme statt Wellen: Was Wörgl jetzt mit dem alten Wave-Areal vorhat - Kufstein (02.12.2025)).
• Am 08.07.2025 wurde bekanntgegeben, dass der Bau eines Biomasseheizwerks am Standort WAVE geplant sei.
(Stadtwerke Wörgl (2025): Stadtwerke Wörgl investieren in Wärmewende und Versorgungssicherheit - Stadtwerke Wörgl (02.12.2025))
• Laut Angaben beim Anrainergespräch im August 2025 sei der geplante Standort des Werkes etwa in der Mitte des "Wave" - Areals. Am Standort Wertstoffhof bestünde ein Bauverbot (laut Auskunft Land Tirol Rote Zone in einem etwa 5m breiten Randstreifen). Auf Nachfrage beim Land Tirol wäre eine Ansiedlung des Biomasseheizwerks auf diesem Grundstück grundsätzlich denkbar, es wurde aber auch betont, dass man sich nur eine "Gesamtlösung im Bereich Hochwasserschutz" von der Gemeinde Wörgl wünsche. Wäre diese vorhanden, wäre auch die Thematik der roten Zone überholt.
• Aus einem Verkehrsgutachten geht hervor, dass sich der geplante Standort ganz in den Westen zu verschieben scheint.
• Am 01.10.2025 gab Herr Kandler an, dass der Standort Wave noch nicht fixiert sei, die Optionen würden noch geprüft. Am zweiten Standort (Wertstoffhof) liege eine rote Zone und damit „eigentlich ein Bauverbot“ vor.
(GR-Sitzung (01.10.2025): www.youtube.com (02.12.2025))
• Am 21.11.2025 gab BM Riedhart bekannt, dass Gespräche zu möglichen Verwertungen des Wave-Areals im Bereich gewerblicher Nutzung laufen. Nach Abschluss sollen die zuständigen Gremien mit den weiteren Entscheidungen betraut werden.
(Mein Bezirk Kufstein (21.11.2025): Schwimmbad-Lösung: Wörgler fordern Studie für Nutzung des Wave-Areals - Kufstein (02.12.2025)

• In Organen der Stadt wurde berichtet, dass es einen Termin beim Land Tirol geben soll um die Widmung am ehemaligen Wave-Grundstück auf „Gewerbegebiet“ umzustellen um es dann lukrativer verwerten zu können. Ein Termin beim Amt der Tiroler Landesregierung ( Bau- und Raumordnungsrecht) sei bevorstehend.

Wir bitten zusätzlich um Beantwortung bzw. Übermittlung relevanter Informationen zu nachstehenden Punkten:
• Standortanalyse und Entscheidungsgrundlagen für die Wahl des Projektstandorts
• Gründe für die ursprüngliche Planung und Widmung am Standort Wertstoffhof Wörgl i.Z.m. der von Herrn Kandler getätigten Aussage, dass dort „eigentlich ein Bauverbot“ besteht
• Bekanntgabe der bereits getätigten Ausgaben und Investitionen i.Z.m. der bestehenden Widmung, Einreichung, Baugenehmigung, Gewerberechtsverhandlung und Planung des Kraftwerkes am Standort Wertstoffhof Wörgl
• Bekanntgabe des Zeitpunktes, an dem ersichtlich wurde, dass aufgrund der roten Zone „eigentlich ein Bauverbot“ bestehen könnte
• Verträge mit beteiligten Unternehmen oder Projektpartnern
• Pläne und technische Unterlagen zum Bau und Betrieb des aktuell geplanten Biomasseheizwerks
• UVP oder vergleichbare Gutachten / Studien
• Emissionseinwirkungen und geplante Gegenmaßnahmen
• baubehördliche und gewerberechtliche Genehmigungen und Auflagen
• Informationen zu den zu erwartenden Auswirkungen auf Natur, Umwelt, Verkehr, insbesondere auf das nahegelegene Naturschutzgebiet Filz sowie auf die Verkehrsbelastung für die Anrainer
• Protokolle aus allen politischen Gremien, die das Projekt betreffen
• Konkretisierung: wird ein Biomasseheizwerk oder ein Biomasseheizkraftwerk ausgeführt?
• Liquiditätsplan Stadtwerke Wörgl 2021/2022: bitte um Bekanntgabe der Gründe zur Planung der hier ersichtlichen Summe von 2.400.000 für das „Projekt CraftWERK Wörgl und Energiezentrale West, Darlehen Elena-Förderung“ sowie der Mittelverwendung von 30.000 für das „Projekt CraftWERK Wörgl und Energiezentrale West (Tilgung ab 01.01.2022)“ sowie um Bekanntgabe, ob und wofür diese Summen tatsächlich verwendet wurden
• Städtebauliches und verkehrstechnisches Konzept zur zukünftigen Entwicklung von Wörgl
• Strategie in Hinblick auf die hauptsächlich geplante Nutzung des gesamten Gebietes „Lahntal“
(gekürzte Version, Original per Mail an Stadt Wörgl am 02.12.2025)

Warte auf Antwort

  • Datum
    4. Dezember 2025
  • Frist
    1. Januar 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wörgl, Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Anfrage Biomasse-Heizwerk West [#4156]
Datum
4. Dezember 2025 17:07
An
Wörgl, Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Zum Biomasseheizwerk liegen teils widersprüchliche Informationen vor. Wir ersuchen um Aufklärung, aufgrund welcher Informationen die Entscheidungen zu den untenstehend erläuterten Aussagen zur Errichtung sowie Auswahl des Standortes getroffen wurden und werden. • Am 20.07.2021 wurde bekanntgegeben, dass am Standort Wertstoffhof ein Holzkraftwerk errichtet wird. (erforderlichen Bewilligungen seien vorliegend) (Stadtwerke Wörgl (2021): Kraftwerk für den Klimaschutz – CraftWERK Wörgl - Stadtwerke Wörgl (02.12.2025)). • Am 31.03.2025 erklärte Herr Kandler die Gründe, weshalb man sich nun für das Wave-Areal entschieden habe (östlicher Teil des Geländes –Baulichkeiten des Wave seien davon vorerst nicht betroffen) (GR-Sitzung (31.03.2025): www.youtube.com (02.12.2025); Mein Bezirk Kufstein (15.04.2025): Wärme statt Wellen: Was Wörgl jetzt mit dem alten Wave-Areal vorhat - Kufstein (02.12.2025)). • Am 08.07.2025 wurde bekanntgegeben, dass der Bau eines Biomasseheizwerks am Standort WAVE geplant sei. (Stadtwerke Wörgl (2025): Stadtwerke Wörgl investieren in Wärmewende und Versorgungssicherheit - Stadtwerke Wörgl (02.12.2025)) • Laut Angaben beim Anrainergespräch im August 2025 sei der geplante Standort des Werkes etwa in der Mitte des "Wave" - Areals. Am Standort Wertstoffhof bestünde ein Bauverbot (laut Auskunft Land Tirol Rote Zone in einem etwa 5m breiten Randstreifen). Auf Nachfrage beim Land Tirol wäre eine Ansiedlung des Biomasseheizwerks auf diesem Grundstück grundsätzlich denkbar, es wurde aber auch betont, dass man sich nur eine "Gesamtlösung im Bereich Hochwasserschutz" von der Gemeinde Wörgl wünsche. Wäre diese vorhanden, wäre auch die Thematik der roten Zone überholt. • Aus einem Verkehrsgutachten geht hervor, dass sich der geplante Standort ganz in den Westen zu verschieben scheint. • Am 01.10.2025 gab Herr Kandler an, dass der Standort Wave noch nicht fixiert sei, die Optionen würden noch geprüft. Am zweiten Standort (Wertstoffhof) liege eine rote Zone und damit „eigentlich ein Bauverbot“ vor. (GR-Sitzung (01.10.2025): www.youtube.com (02.12.2025)) • Am 21.11.2025 gab BM Riedhart bekannt, dass Gespräche zu möglichen Verwertungen des Wave-Areals im Bereich gewerblicher Nutzung laufen. Nach Abschluss sollen die zuständigen Gremien mit den weiteren Entscheidungen betraut werden. (Mein Bezirk Kufstein (21.11.2025): Schwimmbad-Lösung: Wörgler fordern Studie für Nutzung des Wave-Areals - Kufstein (02.12.2025) • In Organen der Stadt wurde berichtet, dass es einen Termin beim Land Tirol geben soll um die Widmung am ehemaligen Wave-Grundstück auf „Gewerbegebiet“ umzustellen um es dann lukrativer verwerten zu können. Ein Termin beim Amt der Tiroler Landesregierung ( Bau- und Raumordnungsrecht) sei bevorstehend. Wir bitten zusätzlich um Beantwortung bzw. Übermittlung relevanter Informationen zu nachstehenden Punkten: • Standortanalyse und Entscheidungsgrundlagen für die Wahl des Projektstandorts • Gründe für die ursprüngliche Planung und Widmung am Standort Wertstoffhof Wörgl i.Z.m. der von Herrn Kandler getätigten Aussage, dass dort „eigentlich ein Bauverbot“ besteht • Bekanntgabe der bereits getätigten Ausgaben und Investitionen i.Z.m. der bestehenden Widmung, Einreichung, Baugenehmigung, Gewerberechtsverhandlung und Planung des Kraftwerkes am Standort Wertstoffhof Wörgl • Bekanntgabe des Zeitpunktes, an dem ersichtlich wurde, dass aufgrund der roten Zone „eigentlich ein Bauverbot“ bestehen könnte • Verträge mit beteiligten Unternehmen oder Projektpartnern • Pläne und technische Unterlagen zum Bau und Betrieb des aktuell geplanten Biomasseheizwerks • UVP oder vergleichbare Gutachten / Studien • Emissionseinwirkungen und geplante Gegenmaßnahmen • baubehördliche und gewerberechtliche Genehmigungen und Auflagen • Informationen zu den zu erwartenden Auswirkungen auf Natur, Umwelt, Verkehr, insbesondere auf das nahegelegene Naturschutzgebiet Filz sowie auf die Verkehrsbelastung für die Anrainer • Protokolle aus allen politischen Gremien, die das Projekt betreffen • Konkretisierung: wird ein Biomasseheizwerk oder ein Biomasseheizkraftwerk ausgeführt? • Liquiditätsplan Stadtwerke Wörgl 2021/2022: bitte um Bekanntgabe der Gründe zur Planung der hier ersichtlichen Summe von 2.400.000 für das „Projekt CraftWERK Wörgl und Energiezentrale West, Darlehen Elena-Förderung“ sowie der Mittelverwendung von 30.000 für das „Projekt CraftWERK Wörgl und Energiezentrale West (Tilgung ab 01.01.2022)“ sowie um Bekanntgabe, ob und wofür diese Summen tatsächlich verwendet wurden • Städtebauliches und verkehrstechnisches Konzept zur zukünftigen Entwicklung von Wörgl • Strategie in Hinblick auf die hauptsächlich geplante Nutzung des gesamten Gebietes „Lahntal“ (gekürzte Version, Original per Mail an Stadt Wörgl am 02.12.2025)
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4156 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4156/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in