Anfrage zu Vorgaben und Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern sowie Einnahmen der Asfinag

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

1) Dokumente die generelle Vorgaben der Asfinag zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellenbetreibern auf Autobahnraststationen beinhalten, falls es solche gibt.

2) Dokumente mit Vorgaben bzw. Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern der Raststation Kaiserwald.

3) Informationen zu den Einnahmen der Asfinag durch Gastronomie und Tankstellen auf Autobahnraststätten, aufgeschlüsselt nach einzelnen Rastplätzen und Betreibern (Pacht, Miete, Umsatz- oder Gewinnbeteiligungen, etc. für Tankstellen und Gastronomie).

Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden.

Vielen Dank für Ihre Bearbeitung meiner Anfrage,

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    1. September 2025
  • Frist
    1. Oktober 2025
  • 4 Follower:innen
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft Details
Von
Mathias Huter (Forum Informationsfreiheit)
Betreff
Anfrage zu Vorgaben und Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern sowie Einnahmen der Asfinag [#3512]
Datum
1. September 2025 00:04
An
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: 1) Dokumente die generelle Vorgaben der Asfinag zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellenbetreibern auf Autobahnraststationen beinhalten, falls es solche gibt. 2) Dokumente mit Vorgaben bzw. Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern der Raststation Kaiserwald. 3) Informationen zu den Einnahmen der Asfinag durch Gastronomie und Tankstellen auf Autobahnraststätten, aufgeschlüsselt nach einzelnen Rastplätzen und Betreibern (Pacht, Miete, Umsatz- oder Gewinnbeteiligungen, etc. für Tankstellen und Gastronomie). Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Vielen Dank für Ihre Bearbeitung meiner Anfrage, Mit freundlichen Grüßen
Mathias Huter Anfragenr: 3512 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3512/ Postanschrift Mathias Huter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
ASFINAG-Empfangsbestätigung CAS-1883367-N5Q2D6 | Your enquiry CAS-1883367-N5Q2D6 | ASFiNAG:056225215 Guten Tag, …
Von
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Betreff
ASFINAG-Empfangsbestätigung CAS-1883367-N5Q2D6 | Your enquiry CAS-1883367-N5Q2D6 | ASFiNAG:056225215
Datum
1. September 2025 00:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank, dass Sie uns kontaktiert haben. Wir haben Ihre Anfrage erhalten und unser Team wird sich so schnell wie möglich darum kümmern. Ihre Anfragenummer lautet: CAS-1883367-N5Q2D6 Bitte bewahren Sie diese Nummer für eventuelle Rückfragen auf und beachten Sie, dass unsere Antworten manchmal im Spam-Ordner landen können. Ihr ASFINAG Service Center Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Dear Customer, Thank you for your message. We’ve received your inquiry, and our team will respond to you as soon as possible. Your enquiry number is: CAS-1883367-N5Q2D6 Please keep this number for future reference. Kindly note that our replies may sometimes be directed to your spam folder. Your ASFINAG Service Center This is an automatically generated e-mail. Please do not reply to this message.
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Sehr geehrter Herr Huter, ihr Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 01.09.2025 eingel…
Von
Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-Aktiengesellschaft
Betreff
AW: Anfrage zu Vorgaben und Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern sowie Einnahmen der Asfinag [#3512] ASFiNAG:039701709
Datum
29. September 2025 10:59
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,6 KB


Sehr geehrter Herr Huter, ihr Informationsbegehren nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 01.09.2025 eingelangt. Fristgerecht wird daher Folgendes mitgeteilt: Zur Anfrage nach (1) Dokumenten, die generelle Vorgaben der ASFINAG zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellenbetreibern auf Autobahnraststationen beinhalten, - falls es solche gibt - und nach (2) Dokumenten mit Vorgaben bzw. Vereinbarungen zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellen-Betreibern der Raststation Kaiserwald erlauben wir uns mitzuteilen, dass es keine Vorgaben der Autobahnen- und Schnellstraßen- Finanzierungs-AG zur Preisgestaltung von Gastronomie- und Tankstellenbetrieb auf Autobahnraststationen, auch nicht auf dem Standort Kaiserwald, gibt. Weiters wird nach (3) Informationen zu den Einnahmen der Asfinag durch Gastronomie und Tankstellen auf Autobahnraststätten, aufgeschlüsselt nach einzelnen Rastplätzen und Betreibern (Pacht, Miete, Umsatz- oder Gewinnbeteiligungen, etc. für Tankstellen und Gastronomie), gefragt. Die ASFINAG veröffentlicht in ihrem Jahresfinanzbericht 2024 die Erlöse aus Vermietung und Verpachtung mit EUR 36.919.702,07. In diesem Wert sind unter anderem auch die Erlöse in Form einer prozentuellen Beteiligung an den Umsätzen der Raststationen im Bereich Gastronomie und Betankungen enthalten. Zur konkreten Anfrage nach der Aufschlüsselung nach einzelnen Standorten und Betreibern muss mitgeteilt werden, dass diese Informationen als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse gemäß § 6 Abs 1 Z 7 lit b IFG zu qualifizieren sind. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse gelten als Geheimhaltungsgrund iS des IFG. Die angeforderten Informationen betreffen sensible wirtschaftliche Daten, die Rückschlüsse auf die Rentabilität einzelner Standorte, die Konditionen der Subvertragspartner sowie die strategische Ausrichtung dieser Unternehmen zulassen. Eine Veröffentlichung dieser Daten würde die Wettbewerbsposition unserer Vertragspartner erheblich schwächen und Mitbewerbern ermöglichen, die Geschäftsmodelle gezielt zu analysieren und zu unterlaufen. Unsere Vertragspartner würden durch die Offenlegung in künftigen Vertragsverhandlungen geschwächt werden und hätten strategische Nachteile zu befürchten. Außerdem würden derart detaillierte Geschäftsdaten konkurrierenden Unternehmen unserer Vertragspartner einen Informationsvorsprung verschaffen, den diese bei Ausschreibung von neuen Standorten nutzen könnten. Im Ergebnis überwiegt daher vorliegend das Interesse an der Geheimhaltung der angefragten Informationen Ihrem Interesse auf Zugang zur Information. Es wird darauf hingewiesen, dass in eine Veröffentlichung von allenfalls in der Erledigung enthaltenen personenbezogenen Daten nicht eingewilligt und dementsprechend Widerspruch gemäß Art 21 DSGVO eingelegt wird. Sollten Sie gegen die nur teilweise Informationserteilung vorgehen wollen, steht es Ihnen frei einen Antrag auf Entscheidung der Streitigkeit gemäß Art 130 Abs 2 Z 4 B-VG iVm § 14 IFG beim Bundesverwaltungsgericht zu stellen. Freundliche Grüße