Antrag auf Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz – Umwidmungsbeschluss Parkfläche (2018 vs. 2025)

Anfrage an: Deutschlandsberg
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Unter Bezugnahme auf das Steiermärkische Auskunftspflichtgesetz (LGBl. Nr. 65/1986 idgF) sowie das Grundrecht auf Auskunftserteilung stelle ich hiermit eine Anfrage zu folgendem Sachverhalt:

Grundstück 551/4 EZ16/KG Deutschlandsberg

1. Ausschnitt 2018: Hier ist das betreffende Grundstück (mittlerweile Teil des Grundstücks 551/4) als Parkfläche ausgewiesen.
2. Ausschnitt 2025: Der aktuelle Plan zeigt eine geänderte Widmung für denselben Bereich.
Aus dem direkten Vergleich dieser Dokumente ist ersichtlich, dass im Zeitraum zwischen 2018 und 2025 eine Umwidmung stattgefunden hat.

Antrag auf Auskunftserteilung:

Ich ersuche um Übermittlung folgender Informationen bzw. Dokumente:

1. Den rechtsgültigen Beschluss des Gemeinderates, mit dem die Änderung des Flächenwidmungsplans für das betreffende Areal beschlossen wurde.
2. Das Datum der Genehmigung dieses Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde (Amt der Steiermärkischen Landesregierung).
3. Die Begründung (Erläuterungsbericht), die der Umwidmung dieser vormaligen Parkfläche zugrunde liegt, insbesondere im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem örtlichen Entwicklungskonzept.

Da es sich bei Flächenwidmungsplänen und deren Änderungen um Verordnungen handelt, die nach einem öffentlichen Verfahren beschlossen werden, unterliegen diese Dokumente der Auskunftspflicht.

Ich ersuche um die Übermittlung der Unterlagen in elektronischer Form.

Für den Fall einer gänzlichen oder teilweisen Verweigerung der Auskunft beantrage ich bereits jetzt die Erlassung eines bescheidmäßigen Absonderungsbescheides gemäß § 4 des Steiermärkischen Auskunftspflichtgesetzes.

Warte auf Antwort

  • Datum
    21. Dezember 2025
  • Frist
    18. Januar 2026
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Deutschlandsberg Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf Auskunft gemäß Auskunftspflichtgesetz – Umwidmungsbeschluss Parkfläche (2018 vs. 2025) [#4220]
Datum
21. Dezember 2025 18:07
An
Deutschlandsberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Unter Bezugnahme auf das Steiermärkische Auskunftspflichtgesetz (LGBl. Nr. 65/1986 idgF) sowie das Grundrecht auf Auskunftserteilung stelle ich hiermit eine Anfrage zu folgendem Sachverhalt: Grundstück 551/4 EZ16/KG Deutschlandsberg 1. Ausschnitt 2018: Hier ist das betreffende Grundstück (mittlerweile Teil des Grundstücks 551/4) als Parkfläche ausgewiesen. 2. Ausschnitt 2025: Der aktuelle Plan zeigt eine geänderte Widmung für denselben Bereich. Aus dem direkten Vergleich dieser Dokumente ist ersichtlich, dass im Zeitraum zwischen 2018 und 2025 eine Umwidmung stattgefunden hat. Antrag auf Auskunftserteilung: Ich ersuche um Übermittlung folgender Informationen bzw. Dokumente: 1. Den rechtsgültigen Beschluss des Gemeinderates, mit dem die Änderung des Flächenwidmungsplans für das betreffende Areal beschlossen wurde. 2. Das Datum der Genehmigung dieses Beschlusses durch die Aufsichtsbehörde (Amt der Steiermärkischen Landesregierung). 3. Die Begründung (Erläuterungsbericht), die der Umwidmung dieser vormaligen Parkfläche zugrunde liegt, insbesondere im Hinblick auf die Übereinstimmung mit dem örtlichen Entwicklungskonzept. Da es sich bei Flächenwidmungsplänen und deren Änderungen um Verordnungen handelt, die nach einem öffentlichen Verfahren beschlossen werden, unterliegen diese Dokumente der Auskunftspflicht. Ich ersuche um die Übermittlung der Unterlagen in elektronischer Form. Für den Fall einer gänzlichen oder teilweisen Verweigerung der Auskunft beantrage ich bereits jetzt die Erlassung eines bescheidmäßigen Absonderungsbescheides gemäß § 4 des Steiermärkischen Auskunftspflichtgesetzes.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4220 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4220/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in