Antrag auf Auskunft gemäß § 7 ff IFG – Einsatz von Siteimprove Analytics („cookieless“/Visitor-Hash) auf wien.gv.at
zum Einsatz von Siteimprove Analytics auf wien.gv.at.
In Ihrer Datenschutzerklärung führen Sie aus, dass zu statistischen Auswertungen Siteimprove eingesetzt wird; Rechtsgrundlage sei Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 91 Abs. 4 WStV und der Geschäftseinteilung (insb. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung im In- und Ausland). Zugleich geben Sie an, es komme „cookieless tracking“ zum Einsatz; zur Wiedererkennung werde ein „Visitor Hash“ aus (anonymisierter) IP-Adresse und User-Agent gebildet. Als Empfänger nennen Sie Siteimprove GmbH, München (DE).
Hinweis: Nach meinem Verständnis sind Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung kein Erfordernis für die reine Nutzung der Website. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
1.) Wiedererkennung/Fingerprinting:
Bestätigen Sie bitte, ob auf wien.gv.at das „cookieless tracking“ von Siteimprove mit „Visitor Hash“ zur Wiedererkennung von Browsern/Endgeräten eingesetzt wird. Falls ja: Welche Merkmale fließen in die Kennung ein (z. B. IP-Hash, User-Agent/HTTP-Header, Bildschirmdaten, Sprache)?
2.) Einwilligung nach § 165 TKG / ePrivacy:
Erfolgt diese Wiedererkennung mit vorheriger Einwilligung (Cookie-Banner/Consent)? Falls nein, auf welche Ausnahme stützen Sie den Einsatz ohne Einwilligung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Öffentlichkeitsarbeit/Imagewerbung kein unbedingt erforderlicher Zweck für die Nutzung der Seite ist?
3.) Erforderlichkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO:
Bitte legen Sie in knapper Form dar, warum die statistische Webanalyse in der von Ihnen praktizierten Form (einschließlich Wiedererkennung via Visitor-Hash) für die Erfüllung der angeführten öffentlichen Aufgabe erforderlich und verhältnismäßig ist – und nicht lediglich „nützlich“ zur Optimierung/Kommunikation.
4.) Anonymisierung & Datenkategorien:
Sie führen aus, die IP-Adresse werde „sofort nach der Erhebung anonymisiert“. Bitte erläutern Sie:
a) Zeitpunkt und technische Methode der Anonymisierung (z. B. Trunkierung, Hashing mit/ohne Salt) und ob vor der Anonymisierung eine personenbezogene Verarbeitung erfolgt.
b) Welche Datenkategorien im Rahmen der Statistik konkret verarbeitet werden (inkl. Dauer der Rohdaten- und Aggregatspeicherung).
Ich ersuche um elektronische Übermittlung der Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist. Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage und hoffe auf eine zeitnahe Rückmeldung.
Warte auf Antwort
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Datum30. September 2025
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28. Oktober 2025
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