Antrag auf Auskunft gemäß § 7 ff IFG – Einsatz von Siteimprove Analytics („cookieless“/Visitor-Hash) auf wien.gv.at

Anfrage an: Wien
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

zum Einsatz von Siteimprove Analytics auf wien.gv.at.

In Ihrer Datenschutzerklärung führen Sie aus, dass zu statistischen Auswertungen Siteimprove eingesetzt wird; Rechtsgrundlage sei Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 91 Abs. 4 WStV und der Geschäftseinteilung (insb. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung im In- und Ausland). Zugleich geben Sie an, es komme „cookieless tracking“ zum Einsatz; zur Wiedererkennung werde ein „Visitor Hash“ aus (anonymisierter) IP-Adresse und User-Agent gebildet. Als Empfänger nennen Sie Siteimprove GmbH, München (DE).

Hinweis: Nach meinem Verständnis sind Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung kein Erfordernis für die reine Nutzung der Website. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:

1.) Wiedererkennung/Fingerprinting:
Bestätigen Sie bitte, ob auf wien.gv.at das „cookieless tracking“ von Siteimprove mit „Visitor Hash“ zur Wiedererkennung von Browsern/Endgeräten eingesetzt wird. Falls ja: Welche Merkmale fließen in die Kennung ein (z. B. IP-Hash, User-Agent/HTTP-Header, Bildschirmdaten, Sprache)?

2.) Einwilligung nach § 165 TKG / ePrivacy:
Erfolgt diese Wiedererkennung mit vorheriger Einwilligung (Cookie-Banner/Consent)? Falls nein, auf welche Ausnahme stützen Sie den Einsatz ohne Einwilligung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Öffentlichkeitsarbeit/Imagewerbung kein unbedingt erforderlicher Zweck für die Nutzung der Seite ist?

3.) Erforderlichkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO:
Bitte legen Sie in knapper Form dar, warum die statistische Webanalyse in der von Ihnen praktizierten Form (einschließlich Wiedererkennung via Visitor-Hash) für die Erfüllung der angeführten öffentlichen Aufgabe erforderlich und verhältnismäßig ist – und nicht lediglich „nützlich“ zur Optimierung/Kommunikation.

4.) Anonymisierung & Datenkategorien:
Sie führen aus, die IP-Adresse werde „sofort nach der Erhebung anonymisiert“. Bitte erläutern Sie:
a) Zeitpunkt und technische Methode der Anonymisierung (z. B. Trunkierung, Hashing mit/ohne Salt) und ob vor der Anonymisierung eine personenbezogene Verarbeitung erfolgt.
b) Welche Datenkategorien im Rahmen der Statistik konkret verarbeitet werden (inkl. Dauer der Rohdaten- und Aggregatspeicherung).

Ich ersuche um elektronische Übermittlung der Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist. Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage und hoffe auf eine zeitnahe Rückmeldung.

Warte auf Antwort

  • Datum
    30. September 2025
  • Frist
    28. Oktober 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Wien Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Antrag auf Auskunft gemäß § 7 ff IFG – Einsatz von Siteimprove Analytics („cookieless“/Visitor-Hash) auf wien.gv.at [#3824]
Datum
30. September 2025 23:45
An
Wien
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
zum Einsatz von Siteimprove Analytics auf wien.gv.at. In Ihrer Datenschutzerklärung führen Sie aus, dass zu statistischen Auswertungen Siteimprove eingesetzt wird; Rechtsgrundlage sei Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO i. V. m. § 91 Abs. 4 WStV und der Geschäftseinteilung (insb. Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung im In- und Ausland). Zugleich geben Sie an, es komme „cookieless tracking“ zum Einsatz; zur Wiedererkennung werde ein „Visitor Hash“ aus (anonymisierter) IP-Adresse und User-Agent gebildet. Als Empfänger nennen Sie Siteimprove GmbH, München (DE). Hinweis: Nach meinem Verständnis sind Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Imagewerbung kein Erfordernis für die reine Nutzung der Website. Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Wiedererkennung/Fingerprinting: Bestätigen Sie bitte, ob auf wien.gv.at das „cookieless tracking“ von Siteimprove mit „Visitor Hash“ zur Wiedererkennung von Browsern/Endgeräten eingesetzt wird. Falls ja: Welche Merkmale fließen in die Kennung ein (z. B. IP-Hash, User-Agent/HTTP-Header, Bildschirmdaten, Sprache)? 2.) Einwilligung nach § 165 TKG / ePrivacy: Erfolgt diese Wiedererkennung mit vorheriger Einwilligung (Cookie-Banner/Consent)? Falls nein, auf welche Ausnahme stützen Sie den Einsatz ohne Einwilligung, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Öffentlichkeitsarbeit/Imagewerbung kein unbedingt erforderlicher Zweck für die Nutzung der Seite ist? 3.) Erforderlichkeit nach Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO: Bitte legen Sie in knapper Form dar, warum die statistische Webanalyse in der von Ihnen praktizierten Form (einschließlich Wiedererkennung via Visitor-Hash) für die Erfüllung der angeführten öffentlichen Aufgabe erforderlich und verhältnismäßig ist – und nicht lediglich „nützlich“ zur Optimierung/Kommunikation. 4.) Anonymisierung & Datenkategorien: Sie führen aus, die IP-Adresse werde „sofort nach der Erhebung anonymisiert“. Bitte erläutern Sie: a) Zeitpunkt und technische Methode der Anonymisierung (z. B. Trunkierung, Hashing mit/ohne Salt) und ob vor der Anonymisierung eine personenbezogene Verarbeitung erfolgt. b) Welche Datenkategorien im Rahmen der Statistik konkret verarbeitet werden (inkl. Dauer der Rohdaten- und Aggregatspeicherung). Ich ersuche um elektronische Übermittlung der Antwort innerhalb der gesetzlichen Frist. Ich danke Ihnen im Voraus für die Beantwortung meiner Anfrage und hoffe auf eine zeitnahe Rückmeldung.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3824/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
[geschwärzt] Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz Sehr [geschwärzt], hiermit möchten wir Sie darüber …
Von
Wien
Betreff
[geschwärzt] Auskunft gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz
Datum
1. Oktober 2025 10:12
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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3,7 KB


Sehr [geschwärzt], hiermit möchten wir Sie darüber informieren, dass Ihr gestellter Antrag auf Informationszugang (Informationsbegehren) nach dem Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Abteilung für Kommunikation und Medien (Magistratsabteilung 53) abgetreten wurde. E-Mail: [geschwärzt] Rückantworten an das Stadtservice Wien bitte immer per „Antworten“ Funktion senden, damit automatisch die erforderliche TAS- bzw. INC-Nummer in die Betreffzeile übernommen wird. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]