Anfrage-Beantwortung

Antrag auf Zugang zu Informationen abgelehnt.

Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) - Verwendung von Grundwehrdienern (GWD) im Österreichischen Bundesheer

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= Bundesministerium bmiv.gv.at 
Landesverteidigung 
Abteilung Präsidiale 
Referat Auskunfts- und Bürgerservicestelle 
Roßauer Lände 1, 1090 WIEN 
Geschäftszahl: S90620/189-Präs/BürgSrv/2026 (1) 
Antrag auf Zugang zu Informationen gemäß Informationsfreiheitsgesetz 
(IFG) - Verwendung von Grundwehrdienern (GWD) im Österreichischen 
Bundesheer 
Anfrage- Beantwortung 
Sie haben mit Schreiben vom 2. Februar 2025 einen Antrag auf Zugang zu 
Informationen bezüglich der Verwendung von Grundwehrdienern im 
Österreichischen Bundesheer gemäß $$ 7 ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) 
gestellt. 
Nach Prüfung Ihres Anbringens wird mitgeteilt, dass ausschließlich bei der Behörde 
vorhandene und verfügbare Informationen iSv $ 2 Abs. 1 IFG Gegenstand eines 
Informationsbegehrens bilden können, während sich Ihr Antrag vorwiegend auf 
Informationen bezieht, die erst durch eine umfangreiche Erhebung und 
Zusammenführung aus verschiedenen Datenbeständen generiert werden müssten,
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da sie in der beantragten Form, nämlich einer detaillierten Aufschlüsselung, nicht 
vorliegen. 
Da eine derartige Verpflichtung der Behörde vom gesetzlichen 
Informationszugangsanspruch nicht erfasst ist, kann Ihrem Antrag bereits aus 
diesen Gründen nicht entsprochen werden, zudem ist auf $ 9 Abs. 3 IFG zu 
verweisen, wonach ein erheblicher Verwaltungsaufwand, der eine 
unverhältnismäßige Beeinträchtigung der sonstigen Tätigkeiten der Behörde nach 
sich ziehen würde, hintanzuhalten ist. 
Mit freundlichen Grüßen, 
WIEN, am 25.02.2026 
Für die Bundesministerin: 
Elektronisch gefertigt 
Information: 
Der Schriftverkehr mit dem Bundesministerium für Landesverteidigung und den Dienststellen des Österreichischen 
Bundesheeres kann in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den 
elektronischen Verkehr nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. 
Technische Voraussetzungen bzw. Beschränkungen unter https://www.bmiv.gv.at/misc/egovernment/elkomm.shtmi 
Datenschutzerklärung unter https://www.bundesheer.at/misc/datenschutz.shtml 
Unterzeichner |Bundesministerium für Landesverteidigung ee ös Ten 
N) e 
“ x 5) r 2 Datum/Zeit-UTC | 2026-02-25713:93:32+01:00 
BUNDESMINISTERIUM FÜR 
LANDESVERTEIDIGUNG 
@ AMTSSIGNATUR 
Prüfinformation | Intormat.ionen zur Prüfung der elektronischen Signatur bzw. des 
| Ausdrucks finden Sie unter: http: //www.bmlv.gv.at/amtssignatur 
Hinweis Dieses Dokument wurde amtssigriert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß S 20 
E-Government-Gesetz die Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde. 
590620/189-Präs/BürgSrv/2026 (1) Seite 2 von 2
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