Antrag nach IFG – Aggregierte Daten zu österreichischen Rüstungsexporten (Art, Mengen/Anzahl, Wert/Umsatz, Zielländer)
Antrag gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Ich ersuche um Übermittlung folgender aggregierter Informationen zu österreichischen Ausfuhren von Kriegsmaterial (gem. Kriegsmaterialgesetz, EU Common Military List) und von gelisteten Dual-Use-Gütern mit militärischem Endverwendungszweck – für den Zeitraum 1.1.2019 bis heute:
Genehmigungen
– Anzahl der erteilten Ausfuhrgenehmigungen je Jahr
– Summe der genehmigten Werte (EUR) je Jahr
– Aufschlüsselung je Zielland (ISO-Ländercode) und je Güterkategorie (EU Common Military List-Position bzw. Dual-Use-Code)
– Anzahl/Anteil von Ablehnungen und Widerrufen je Jahr; Angabe der Ablehnungsgründe in aggregierter Form (z. B. Endverbleib, Embargo/Sanktionen, Risikoabschätzung)
Tatsächliche Ausfuhren/Lieferungen
– Summe der tatsächlich exportierten Werte (EUR) je Jahr
– Aufschlüsselung wie oben nach Zielland und Güterkategorie
– Differenz zwischen genehmigten und tatsächlich durchgeführten Ausfuhren je Jahr (EUR)
Empfängergruppen (aggregiert)
– Anteil staatliche Endnutzer vs. private/industrielle Endnutzer (nur als Prozent-/Wertanteile, keine personenbezogenen Daten)
Unternehmen (aggregiert)
– Top-10 österreichische Ausführer je Jahr nach genehmigtem bzw. tatsächlichem Exportwert (nur Firmenname und EUR-Summe)
Prüf- und Kontrollstatistik
– Anzahl Endverbleibskontrollen/-prüfungen je Jahr (in AT bzw. vor Ort)
– Anzahl festgestellter Verstöße/Widerrufe mit Grundkategorien (aggregiert)
Rechtsgrundlagen/Verweise
– Nennung der eingesetzten Rechtsgrundlagen, Klassifikationssysteme (EU-Gemeinsame Militärgüterliste, Dual-Use-VO) und Datenquellen (z. B. interne Register, Zoll/BAZ, EU-Berichte)
Form der Übermittlung
– Bitte als maschinenlesbare CSV/XLSX-Dateien mit Spaltenköpfen und kurzer Datenbeschreibung/Codebuch.
– Sofern Teile geheimhaltungsbedürftig sind (z. B. Geschäftsgeheimnisse, Sicherheitsinteressen), ersuche ich um Teilstattgabe mit nachvollziehbarer Begründung der Schwärzungen.
– Bitte um Hinweis, falls identische oder weiterführende Datensätze bereits proaktiv veröffentlicht sind (Link).
Hinweise
– Ich ersuche um elektronische Übermittlung.
– Ich verweise auf die reguläre Frist nach IFG. Gebühren für die reine Auskunftserteilung fallen grundsätzlich nicht an; sollten außergewöhnliche Sachkosten entstehen, bitte ich vorab um Mitteilung.
Zuständige Stelle
Falls Ihre Behörde nicht zuständig ist, ersuche ich um Weiterleitung an die sachlich zuständige Stelle (z. B. zuständige Abteilungen für Exportkontrolle/Kriegsmaterial bzw. Beschaffung).
Vielen Dank.
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Datum1. Oktober 2025
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28. Oktober 2025
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