Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates

Anfrage an: Parlamentsdirektion
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Die in den letzten 12 Monaten ausbezahlten Vergütungen der Aufwendungen für jedeN MandatarIn des Nationalrats (Stand 1.9.2025) nach § 10 BBezG. Eine einzelne Summe aller Vergütungen im genannten Zeitraum, aufgeschlüsselt nach MandatarIn, ist auch ausreichend.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. September 2025
  • Frist
    30. September 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Parlamentsdirektion Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates [#3565]
Datum
1. September 2025 21:29
An
Parlamentsdirektion
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Die in den letzten 12 Monaten ausbezahlten Vergütungen der Aufwendungen für jedeN MandatarIn des Nationalrats (Stand 1.9.2025) nach § 10 BBezG. Eine einzelne Summe aller Vergütungen im genannten Zeitraum, aufgeschlüsselt nach MandatarIn, ist auch ausreichend.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3565 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3565/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Parlamentsdirektion
Sehr geehrtAntragsteller/in   Hinsichtlich der begehrten Informationen zu den ausbezahlten Vergütungen der Aufwend…
Von
Parlamentsdirektion
Betreff
TicketNr.8919/2025-1 Aufwendungen von Mitgliedern des Nationalrates [#3565]
Datum
29. September 2025 15:16
Status
Warte auf Antwort
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Sehr geehrtAntragsteller/in   Hinsichtlich der begehrten Informationen zu den ausbezahlten Vergütungen der Aufwendungen für jede:n Mandatar:in des Nationalrates ersuchen wir um Verständnis dafür, dass insb. aufgrund des mit der Informationserteilung verbundenen erheblichen Behördenaufwandes die Frist zur Zugänglichmachung dieser Informationen gemäß § 8 Abs. 2 IFG um weitere vier Wochen (somit bis längstens 27. Oktober 2025) verlängert werden muss.   Mit besten Grüßen