Bahnübergang Industriestraße Neulengbach

Anfrage an: ÖBB-Infrastruktur AG

Wie sind die Planungen für diese EK (sowie für den folgenden Feldwegschranken Richtung St.Pölten)?
Im Herbst 2027 wird das ESTW in Betrieb gehen, die Stadtgemeinde Neulengbach hat lt. eigenen Angaben ebenfalls keine Planungen erhalten. Ursprünglich war doch die Auflassung aller 6 noch bestehenden EK zwischen Neulengbach und St.Pölten geplant. Hat sich dies geändert?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    13. Januar 2026
  • Frist
    12. Februar 2026
  • Ein:e Follower:in
Gerald Mag. Tschabe
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An ÖBB-Infrastruktur AG Details
Von
Gerald Mag. Tschabe
Betreff
Bahnübergang Industriestraße Neulengbach [#4310]
Datum
13. Januar 2026 12:04
An
ÖBB-Infrastruktur AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie sind die Planungen für diese EK (sowie für den folgenden Feldwegschranken Richtung St.Pölten)? Im Herbst 2027 wird das ESTW in Betrieb gehen, die Stadtgemeinde Neulengbach hat lt. eigenen Angaben ebenfalls keine Planungen erhalten. Ursprünglich war doch die Auflassung aller 6 noch bestehenden EK zwischen Neulengbach und St.Pölten geplant. Hat sich dies geändert?
Bitte informieren Sie mich, ob die angefragten Informationen aus Ihrer Sicht aus einer Verwaltungstätigkeit (Privatwirtschaftsverwaltung) oder aus einer unternehmerischen Tätigkeit stammen und welcher Abschnitt bzw. welche Verfahrensregeln aus Ihrer Sicht zur Anwendung kommen werden. Die Glaubhaftmachung der Identität erfolgt seperat. Mit freundlichen Grüßen Gerald Mag. Tschabe Anfragenr: 4310 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4310/ Postanschrift Gerald Mag. Tschabe << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gerald Mag. Tschabe
ÖBB-Infrastruktur AG
Ihr Informationsbegehren vom 13.01.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich Sehr …
Von
ÖBB-Infrastruktur AG
Betreff
Ihr Informationsbegehren vom 13.01.2026 an die ÖBB-Infrastruktur AG – zusätzliche Informationen erforderlich
Datum
14. Januar 2026 09:19
Status
Sehr geehrter Herr Tschabe, vielen Dank für Ihr Informationsbegehren über „Bahnübergang Industriestraße Neulengbach", das am 13.01.2026 schriftlich bei der ÖBB-Infrastruktur-AG eingelangt ist. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) macht Informationen von informationspflichtigen Stellen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen allgemein zugänglich. Im Rahmen ihrer privatwirtschaftlichen Tätigkeit stellen die Unternehmen des ÖBB-Konzerns Informationen aus ihrem Geschäftsbereich auf schriftlichen Antrag zur Verfügung (§ 13 Abs 1 IFG), sofern keine gesetzlichen Ausnahmen vorliegen und die beantragte Information vorhanden und verfügbar ist. Die gewünschte Information ist dabei möglichst präzise zu bezeichnen (§ 7 Abs 2 IFG). Zudem hat der Antragsteller seine Identität in geeigneter Form glaubhaft zu machen (§ 13 Abs 4 IFG) . Für die weitere Bearbeitung Ihres Informationsbegehrens ist die Glaubhaftmachung Ihrer Identität in geeigneter Form (zB Ausweiskopie, elektronische Signatur, oder ähnliches) notwendig. Sie können den Nachweis gerne auch direkt an <<E-Mail-Adresse>> übermitteln. Bitte übermitteln Sie uns diesen Nachweis bis zum 16.01.2026, sodass wir Ihren Antrag weiterbearbeiten können. Mit freundlichen Grüßen