Behörde / Meldeamt zur Anzeige verpflichtet ?
Ist eine örtliche Meldebehörde dazu verpflichtet ex officio Anzeige zu erstatten bei der Polizei bzw. Staatsanwaltschaft, wenn diesem Amt (in der dafür zuständigen Gemeinde) im Zuge einer detaillieren Meldung eines Unbeteiligten Dritten zu einem wahrgenommenen strafbewehrten Meldemissbrauch in der Form einer bewusst falschen Hauptwohnsitzanmeldung, bekannt gemacht wurde, dass voraussichtlich eine Straftat vollzogen wurde in Bezug aus Ausnutzung der Nichtkontrolle einer (digitalen) Wohnsitzmeldung mit dem Zweck der Täuschung anlässlich einer Wahl (Ermöglichung des passiven Wahlrechts!)? Begeht die Behörde (das Meldeamt) hier ggf. Amtsmissbraucht, falls sie eine Strafanzeige - und somit eine genauere Kontrolle des Meldemissbrauchs - unterlässt? Was kann man als Melder unternehmen, falls die Behörde auf eindeutige Hinweise und Beweisvorlagen überhaupt nicht reagiert (und damit ggf. Amtsmissbrauch durch Untätigkeit begeht)?
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Datum12. Februar 2026
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12. März 2026
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