Bescheide des Vorstandes der E-Control zur Bestimmung der Netzkosten der APG AG sowie das Mengengerüst für die Kalenderjahre 2024 und 2025
Der Vorstand der E-Control hat gemäß den einschlägigen Bestimmungen des ElWOG 2010 die Kosten der APG AG (Übertragungsnetzbetreiber) sowie das Mengengerüst mit Bescheid zu bestimmen. Dieser Bescheid ist die Grundlage für die Tarifierung der Netzgebühren (Netznutzungsentgelt, Netzverlustentgelt usw), die Verbraucher zu bezahlen haben. Ohne genaue Kenntnis der vom Vorstand genehmigten Kosten bzw des Mengengerüstes kann im Begutachtungsverfahren zur Bestimmung Systemnutzungsentgelte keine Stellungnahme abgegeben werden. Das ElWOG 2010 garantiert, dass jedermann zum Entwurf der Systemnutzungsentgelte eine Stellungnahme abgeben kann. Beantrag wird die Übermittlung der Bescheide für die Kalenderjahre 2024 und 2025
Ergebnis der Anfrage
Die Anfragebeantwortung enthält einen Link zu den Kostenbescheiden des Vorstandes der E- Control aus dem Jahre 2024. Sie waren die Grundlage für die Tarifierung der "Netz- Entgelte" für das Kalenderjahr 2025. Veröffentlicht wurde nur jeweils der Spruch des Bescheides; die Begründung ist zur Gänze geschwärzt.
Eine Übermittlung der Kostenbescheide bzw Einsicht in die Kostenbescheide für die Tarifierung der "Netz- Entgelte" für das Kalenderjahr 2026 wurde verweigert. Begründung: Laufendes Verfahren.
Dabei wären gerade diese Bescheide von entscheidender Bedeutung, da derzeit das Begutachtungsverfahren zur Tarifierung der Netzentgelte für das Kalenderjahr 2026 im Laufen ist.
Die auf die Anfrage erhaltenen Informationen haben - nach meiner persönlichen Meinung - nur einen sehr geringen Informationswert.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum19. September 2025
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17. Oktober 2025
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