Beschlüsse des Gemeinderats bezüglich Seilbahn

Anfrage an: Ischgl, Tirol
Verwendetes Gesetz: Tiroler Auskunftspflichtsgesetz

In aktuellen Medienberichten ("Am Schauplatz/Orf")wird offenbar erwähnt, dass einige Mitglieder des Gemeinderats Ischgl auch Angestellte der lokalen Seilbahnen seien. Daher hätte ich gerne folgende Fragen gestellt:
a) Wie viele Entscheidungen betreffend der lokalen Seilbahnen gab es in der aktuellen Legislaturperiode des Gemeinde?
b) Haben Gemeinderäte (m/f) dabei Ihre Stimme abgegeben, welche Angestellte der Seilbahn sind oder waren?
c) Falls die letzte Frage mit Ja beantwortet wird, wieso haben sich diese Gemeinderäte (m/f) nicht dazu gezwungen gesehen, sich nach "§ 47 BDG 1979 Befangenheit" für Befangen zu erklären? Es würde doch jedem Normalsterblichen einleuchten, dass hier zumindest der Anschein bestehen, jemand wäre gezwungen private und öffentliche Interessen abzuwiegen?
d) Gab es bisher bei derartigen Entscheidungen Stimm-Enthaltungen wegen Befangenheit?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. April 2020
  • Frist
    30. Mai 2020
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender…
An Ischgl, Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Beschlüsse des Gemeinderats bezüglich Seilbahn [#1928]
Datum
4. April 2020 11:01
An
Ischgl, Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gem § 2 Tiroler Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
In aktuellen Medienberichten ("Am Schauplatz/Orf")wird offenbar erwähnt, dass einige Mitglieder des Gemeinderats Ischgl auch Angestellte der lokalen Seilbahnen seien. Daher hätte ich gerne folgende Fragen gestellt: a) Wie viele Entscheidungen betreffend der lokalen Seilbahnen gab es in der aktuellen Legislaturperiode des Gemeinde? b) Haben Gemeinderäte (m/f) dabei Ihre Stimme abgegeben, welche Angestellte der Seilbahn sind oder waren? c) Falls die letzte Frage mit Ja beantwortet wird, wieso haben sich diese Gemeinderäte (m/f) nicht dazu gezwungen gesehen, sich nach "§ 47 BDG 1979 Befangenheit" für Befangen zu erklären? Es würde doch jedem Normalsterblichen einleuchten, dass hier zumindest der Anschein bestehen, jemand wäre gezwungen private und öffentliche Interessen abzuwiegen? d) Gab es bisher bei derartigen Entscheidungen Stimm-Enthaltungen wegen Befangenheit?
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 4 Tiroler Auskunftspflichtgesetz. Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache. Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten. Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Ischgl, Tirol
Antwort Sehr gehrtet Herr Antragsteller/in, betreffend Ihre Anfrage vom 04.04.2020 verweise ich Sie gemäß § 3 Abs…
Von
Ischgl, Tirol
Betreff
Antwort
Datum
5. April 2020 08:28
Status
Warte auf Antwort
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32,9 KB


Sehr gehrtet Herr Antragsteller/in, betreffend Ihre Anfrage vom 04.04.2020 verweise ich Sie gemäß § 3 Abs 2 lit d) Tiroler Auskunftspflichtgesetz auf die auf der Homepage der Gemeinde Ischgl veröffentlichten Gemeinderatsbeschlüsse. Zu Ihrer Anfrage betreffend dem Abstimmungsverhalten der Gemeinderatsmitglieder: Das Abstimmungsverhalten der Gemeinderatsmitglieder unterliegt nicht der Auskunftspflicht und kann daher dieser Anfrage nicht nachgekommen werden. Frohe Ostern ! Mit freundlichen Grüßen