Betreff: Anfrage zu den Opfern der vorsätzlichen Nichtvertretung von AK Umlage bezahlenden AK Mitgliedern, nun sogar auch noch ausgestattet mit einer sogenannten „Schutzkarte“

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Ein bekannter Journalist, zwischenzeitlich auch öffentlich ersichtlich mundtot gemacht, hat verlautbaren lassen, dass es nach seinen Recherchen in Österreich 6 AK Mitglieder gibt, welchen neben einer Nichtvertretung auch noch die Kommunikation dorthin sowohl telefonisch, als auch per E- Mail verwehrt wird und daraus schon existenzbedrohende Auswirkungen entstanden.
Auf welcher rechtlichen Basis ist diese offensichtliche Grund- und Menschenrechtwidrige Verletzung in diesem Land gedeckt? Wohin können sich diese Opfer wenden? Warum interessiert das aber auch die Medien nicht, aber auch die Volksanwaltschaft nicht? Wohin können sich solche Opfer aber zumindest in diesem Land noch wenden?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    2. November 2025
  • Frist
    30. November 2025
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Manfred Knapp
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Details
Von
Manfred Knapp
Betreff
Betreff: Anfrage zu den Opfern der vorsätzlichen Nichtvertretung von AK Umlage bezahlenden AK Mitgliedern, nun sogar auch noch ausgestattet mit einer sogenannten „Schutzkarte“ [#4028]
Datum
2. November 2025 11:19
An
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Ein bekannter Journalist, zwischenzeitlich auch öffentlich ersichtlich mundtot gemacht, hat verlautbaren lassen, dass es nach seinen Recherchen in Österreich 6 AK Mitglieder gibt, welchen neben einer Nichtvertretung auch noch die Kommunikation dorthin sowohl telefonisch, als auch per E- Mail verwehrt wird und daraus schon existenzbedrohende Auswirkungen entstanden. Auf welcher rechtlichen Basis ist diese offensichtliche Grund- und Menschenrechtwidrige Verletzung in diesem Land gedeckt? Wohin können sich diese Opfer wenden? Warum interessiert das aber auch die Medien nicht, aber auch die Volksanwaltschaft nicht? Wohin können sich solche Opfer aber zumindest in diesem Land noch wenden?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Manfred Knapp Anfragenr: 4028 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4028/ Postanschrift Manfred Knapp << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Manfred Knapp
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesund…
Von
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Betreff
WG: Betreff: Anfrage zu den Opfern der vorsätzlichen Nichtvertretung von AK Umlage bezahlenden AK Mitgliedern, nun sogar auch noch ausgestattet mit einer sogenannten „Schutzkarte“ [1849797]
Datum
3. November 2025 10:50
Status
Ihre Anfrage wurde zur Bearbeitung an die Fachabteilung weitergeleitet. **Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, ** **Pflege und Konsumentenschutz** Sektion I – Präsidialangelegenheiten, Supportfunktion, IT Gruppe B/Abteilung 9 – Compliance, Veranstaltungs- und Auszeichnungsmanagement, Sonderprojekte, Bürger:innenanfragen +43 800 201611 Stubenring 1, 1010 Wien www.sozialministerium.at ( http://www.sozialministerium.at/ ) Bitte nehmen Sie unter BMSGPK DSGVO ( https://www.formularservice.gv.at/site/… ) die Information zum Datenschutz im BMSGPK zur Kenntnis.