Betreuungskosten

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Für Eltern, deren hörende oder hörbehinderte Kinder im Bundesinstitut für Gehörlosenbildung (BiG) in Wien untergebracht sind, fallen Betreuungskosten an.
Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der Betreuungstage pro Woche, dem monatlichen Zahlungsbetrag sowie der Art der Unterbringung (Hort oder Internat).
Auf welcher rechtlichen Grundlage (Gesetze, Verordnungen oder sonstige Bestimmungen) erfolgt die Berechnung, insbesondere warum bei hörbehinderten Kindern doppelt so hohe Betreuungskosten anfallen wie bei hörenden Kindern.

Warte auf Antwort

  • Datum
    24. November 2025
  • Frist
    22. Dezember 2025
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Lukas Huber
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung …
An Bundesministerium für Bildung Details
Von
Lukas Huber
Betreff
Betreuungskosten [#4115]
Datum
24. November 2025 14:59
An
Bundesministerium für Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Für Eltern, deren hörende oder hörbehinderte Kinder im Bundesinstitut für Gehörlosenbildung (BiG) in Wien untergebracht sind, fallen Betreuungskosten an. Diese sind gestaffelt nach der Anzahl der Betreuungstage pro Woche, dem monatlichen Zahlungsbetrag sowie der Art der Unterbringung (Hort oder Internat). Auf welcher rechtlichen Grundlage (Gesetze, Verordnungen oder sonstige Bestimmungen) erfolgt die Berechnung, insbesondere warum bei hörbehinderten Kindern doppelt so hohe Betreuungskosten anfallen wie bei hörenden Kindern.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Lukas Huber Anfragenr: 4115 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4115/ Postanschrift Lukas Huber << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lukas Huber