Sehr geehrtAntragsteller/in
zu Ihrer (nachstehenden) Anfrage vom 16.11.2025 darf wie folgt rückgemeldet werden:
Bei der Dosierung handelt es sich um eine Maßnahme auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung, die zum Ziel hat, die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Die Dosierdauern betragen in der Regel nur wenige Stunden; die Maßnahme wird flexibel angewendet und auf das zeitlich unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt. Um Planungssicherheit für Industrie und Transportwirtschaft zu gewährleisten, wird mit entsprechender Vorlaufzeit ein sogenannter Dosierkalender erstellt und breit kommuniziert (Link<https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrs-und-seilbahnrecht/lkw-dosierung/>). Dieser Dosierkalender entspricht einer Liste von Tagen, an denen eine Lkw-Dosierung stundenweise erforderlich ist. Die Auswahl erfolgt durch ein verkehrstechnisches Verfahren, das auf Verkehrsprognosen, Polizeiberichten, Erfahrungswerten und Verkehrsdaten der Vorjahre basiert. All dies unterstreicht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme.
Der Ablauf gestaltet sich wie folgt: Während der morgendlichen Spitzenzeiten wird die Anzahl der Lkw, die den Dosierpunkt passieren, reduziert, um den Verkehrsfluss zu stabilisieren. Dies erfolgt mittels Geschwindigkeitsreduktion, was bedeutet, dass aus Sicht der Warenverkehrsfreiheit keinerlei Beschränkungen erfolgen. Vielmehr haben gerade Situationen in der Vergangenheit gezeigt, dass bei einem aus dem Fehlen der Dosierung resultierenden Verkehrskollaps auch der Warenverkehr beeinträchtigt war. Zudem kommt es zu keinerlei Diskriminierung durch die Maßnahme, da sie unabhängig von der Art, Eigenschaft, Herkunft oder von sonstigen Unterscheidungen der Lkw, der Transportunternehmen oder der transportierten Waren durchgeführt wird.
Der Vollständigkeit halber ist darauf zu verweisen, dass die Bezeichnung der Maßnahme als „Blockabfertigung“ vor dem Hintergrund des vorangehend geschilderten Ablaufs nicht zutreffend ist.
Weitere Informationen zum Dosiersystem sind in den jährlich erscheinenden Verkehrsberichten des Landes Tirol zu finden (Link<https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaetsplanung/verkehrsberichte-publikationen-und-leitfaeden-fuer-gemeinden/>).
Mit freundlichen Grüßen