Blockabfertigung

Anfrage an: Landesregierung Tirol
Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Wie begründet die Landesregierung die Konformität der Blockabfertigung an der Grenze zu Bayern mit Europarecht?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    16. November 2025
  • Frist
    14. Dezember 2025
  • Ein:e Follower:in
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Tirol Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Blockabfertigung [#4091]
Datum
16. November 2025 22:51
An
Landesregierung Tirol
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Wie begründet die Landesregierung die Konformität der Blockabfertigung an der Grenze zu Bayern mit Europarecht?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4091/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in
Landesregierung Tirol
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregier…
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
AW: Blockabfertigung [#4091]
Datum
16. November 2025 22:51
Status
Warte auf Antwort
Dies ist eine automatisch generierte Empfangsbestätigung durch das E-Mailsystem des Amtes der Tiroler Landesregierung. Ihr E-Mail ist im Postfach des Amtes der Tiroler Landesregierung eingelangt und wird sofern erforderlich an die zuständige Stelle weitergeleitet. Für eine gesicherte (verschlüsselte) Kommunikation mit der Behörde verwenden Sie bitte die Online-Formulare unter www.tirol.gv.at/formulare<http://www…. Zur Bearbeitung Ihres Anliegens bzw. zur Durchführung des Verfahrens werden personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen zum Datenschutz und Ihren Rechten sowie zum rechtswirksamen Einbringen finden Sie unter www.tirol.gv.at/information<http://w…. Amt der Tiroler Landesregierung Eduard-Wallnöfer-Platz 3 6020 Innsbruck Tel: +43 512 508
Landesregierung Tirol
Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer (nachstehenden) Anfrage vom 16.11.2025 darf wie folgt rückgemeldet werden: …
Von
Landesregierung Tirol
Betreff
VD-165/2/1-2025 Informationsbegehren "Blockabfertigung"; Informationserteilung
Datum
28. November 2025 07:47
Status
Anfrage abgeschlossen
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5,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in zu Ihrer (nachstehenden) Anfrage vom 16.11.2025 darf wie folgt rückgemeldet werden: Bei der Dosierung handelt es sich um eine Maßnahme auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung, die zum Ziel hat, die Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Die Dosierdauern betragen in der Regel nur wenige Stunden; die Maßnahme wird flexibel angewendet und auf das zeitlich unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt. Um Planungssicherheit für Industrie und Transportwirtschaft zu gewährleisten, wird mit entsprechender Vorlaufzeit ein sogenannter Dosierkalender erstellt und breit kommuniziert (Link<https://www.tirol.gv.at/verkehr/verkehrs-und-seilbahnrecht/lkw-dosierung/>). Dieser Dosierkalender entspricht einer Liste von Tagen, an denen eine Lkw-Dosierung stundenweise erforderlich ist. Die Auswahl erfolgt durch ein verkehrstechnisches Verfahren, das auf Verkehrsprognosen, Polizeiberichten, Erfahrungswerten und Verkehrsdaten der Vorjahre basiert. All dies unterstreicht die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. Der Ablauf gestaltet sich wie folgt: Während der morgendlichen Spitzenzeiten wird die Anzahl der Lkw, die den Dosierpunkt passieren, reduziert, um den Verkehrsfluss zu stabilisieren. Dies erfolgt mittels Geschwindigkeitsreduktion, was bedeutet, dass aus Sicht der Warenverkehrsfreiheit keinerlei Beschränkungen erfolgen. Vielmehr haben gerade Situationen in der Vergangenheit gezeigt, dass bei einem aus dem Fehlen der Dosierung resultierenden Verkehrskollaps auch der Warenverkehr beeinträchtigt war. Zudem kommt es zu keinerlei Diskriminierung durch die Maßnahme, da sie unabhängig von der Art, Eigenschaft, Herkunft oder von sonstigen Unterscheidungen der Lkw, der Transportunternehmen oder der transportierten Waren durchgeführt wird. Der Vollständigkeit halber ist darauf zu verweisen, dass die Bezeichnung der Maßnahme als „Blockabfertigung“ vor dem Hintergrund des vorangehend geschilderten Ablaufs nicht zutreffend ist. Weitere Informationen zum Dosiersystem sind in den jährlich erscheinenden Verkehrsberichten des Landes Tirol zu finden (Link<https://www.tirol.gv.at/verkehr/mobilitaetsplanung/verkehrsberichte-publikationen-und-leitfaeden-fuer-gemeinden/>). Mit freundlichen Grüßen