Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) (Hg.); Pandemieplan für respiratorische Krankheiten, 2023. Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“
Im vom BMSGPK im Jahr 2023 erstellten Pandemieplan für respiratorische Krankheiten steht im Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ folgendes zu lesen:
„Wie praktisch alle Maßnahmen zur Krisenbewältigung haben auch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie neben den positiven Auswirkungen zumeist auch unerwünschte gesellschaftliche, psychosoziale und wirtschaftliche Auswirkungen. Daher ist immer eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung durchzuführen, bevor solche Maßnahmen empfohlen oder gesetzt werden. Eine Maßnahme ist nur dann gerechtfertigt, wenn diese Abwägung ergibt, dass der erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt.“
Frage 1: Wie wurde in Österreich während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) für alle nicht-medikamentösen Maßnahmen „eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung durchgeführt, bevor solche Maßnahmen empfohlen oder gesetzt wurden“ und gewährleistet „dass der erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt“?
BITTE die Nutzen-Schaden-Abwägungen für alle während der Corona-Pandemie (01.03.2020 bis 01.07.2023) eingesetzten nicht-medikamentösen Maßnahmen gesondert anführen. Insbesondere für jene die im Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ angeführt werden: Fall- und Kontaktpersonennachverfolgung; Verkehrsbeschränkungen; Maskenpflicht; Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr („G-Regeln“); Betretungsverbote; Beschränkung von Zusammenkünften und Veranstaltungen; Ausgangsregelungen; Schließung von Lehranstalten; Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausland; Verkehrsbeschränkungen in Bezug auf Epidemiegebiete; Testungen;
Frage 2: BITTE alle Nutzen-Schaden-Abwägungen anführen die für bestimmte Bevölkerungsgruppen durchgeführt wurden: Insbesondere für Kinder und Jugendliche; einkommensarme Familien bzw. Bevölkerungsgruppen; Alleinerziehende; Erwerbslose; Menschen mit Migrationshintergrund; ältere bzw. hochbetagte Menschen, oder Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen; Menschen mit psychischer Erkrankung;
Frage 3: Wie soll in Österreich in zukünftigen Pandemien bei allen Maßnahmen „eine sorgfältige Nutzen-Schaden-Abwägung durchgeführt werden, bevor solche Maßnahmen empfohlen oder gesetzt werden“ um zu gewährleisteten „dass der erwartete Nutzen der Maßnahme für einzelne Personen oder die Gesellschaft die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt“?
BITTE die Nutzen-Schaden-Abwägungen für alle im Kapitel 3.7 „Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie“ anführen: Fall- und Kontaktpersonennachverfolgung; Verkehrsbeschränkungen; Maskenpflicht; Nachweis über eine geringe epidemiologische Gefahr („G-Regeln“); Betretungsverbote; Beschränkung von Zusammenkünften und Veranstaltungen; Ausgangsregelungen; Schließung von Lehranstalten; Verkehrsbeschränkungen gegenüber dem Ausland; Verkehrsbeschränkungen in Bezug auf Epidemiegebiete; Testungen;
Frage 4: Wie soll in Österreich in zukünftigen Pandemien bei allen Maßnahmen gewährleistet werden, dass für die folgenden Bevölkerungsgruppen „der erwartete Nutzen der Maßnahme die mit der Maßnahme verbundenen unerwünschten Auswirkungen überwiegt“? Kinder und Jugendliche; einkommensarme Familien bzw. Bevölkerungsgruppen; Alleinerziehende; Erwerbslose; Menschen mit Migrationshintergrund; ältere bzw. hochbetagte Menschen, oder Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen; Menschen mit psychischer Erkrankung;
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Datum5. Oktober 2025
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2. November 2025
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