Datenschutzrechtliche Beurteilung der Identitätsprüfung bei Auskunftsbegehren an staatsnahe Unternehmen (z. B. BBG, BRZ GmbH)
Sehr geehrteAntragsteller/in
ich ersuche gemäß § 1 Auskunftspflichtgesetz (AuskPfG) sowie Artikel 57 DSGVO um Auskunft zu folgender Frage:
Ist es datenschutzrechtlich zulässig, dass staatsnahe Unternehmen wie die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) oder die BRZ GmbH bei der Bearbeitung von Auskunftsbegehren einen Identitätsnachweis (z. B. Kopie eines Lichtbildausweises) verlangen?
Ich ersuche insbesondere um Information zu folgenden Punkten:
1. Unter welchen Umständen ist die Verarbeitung eines Identitätsnachweises im Zusammenhang mit einem Informations- oder Auskunftsbegehren datenschutzkonform?
2. Dürfen staatsnahe Unternehmen die Bearbeitung eines Auskunftsbegehrens verweigern, wenn kein Identitätsnachweis erbracht wird?
3. Gibt es von der Datenschutzbehörde Empfehlungen, Leitlinien oder Stellungnahmen zu dieser Praxis?
4. Welche datenschutzrechtlichen Anforderungen (z. B. Datensparsamkeit, Speicherbegrenzung) gelten bei der Verarbeitung von Ausweiskopien?
Ich ersuche um elektronische Beantwortung dieser Anfrage.
Mit freundlichen Grüßen
Eine interessierte Person
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Datum7. Oktober 2025
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4. November 2025
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