DÖW – Bericht „Rechtsextremismus in Österreich 2024“

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Meine Anfrage im März 2024 (Anfrage #3048 - „DÖW – Finanzierung“) habe ich mit folgenden Sätzen eingeleitet: „Das "Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes" kann bzw. darf nicht umsonst mit “Privat-Stasi, kommunistische Tarnorganisation, betreibt Geschichtsfälschung und -Verdrehung, arbeitet mit einem Gemisch aus Lügen, Fälschung und Denunziation” beschrieben werden. Dementsprechend ist es eher ein euphemistischer Name für eine höchstwahrscheinlich linksextreme und dementsprechend teilweise verfassungsfeindliche Organisation.“
Mit Anfang 2026 ist nun der Bericht über „Rechtsextremismus in Österreich 2024“ erschienen, bei dem anscheinend die relevanten weil widersprüchlichen Passagen selten gelesen bzw. medial verbreitet worden sind.

Nur ein paar kurze Beispiele:
Seite 16: Antipluralismus manifestiert sich in Form von Antisozialismus .. wenn die Ablehnung von Sozialismus (sprich Armut für alle, Diktatur, teilweise Massenmord (Stalin, Mao, ..), usw., wie es im Ostblock bewiesen worden ist) als gefährlich bezeichnet wird, was soll man sich da denken.

Seite 40 (Kriminalstatistik), ab Seite 45 (Auflistung): Hier werden Anzeigen oder Verdachtsfälle zu „Tathandlungen“ gemacht, was dann in den benachbarten Spalten zur Belustigung des Lesers widerlegt wird, hier mit den konkret angegebenen Zahlen:
2021 .. 2414 „Anfälle“ .. 9.9% Verurteilungen = 239 Verurteilungen
2024 .. 3460 „Anfälle“ .. 6.0% Verurteilungen = 208 Verurteilungen
Anmerkung: Diese Zahlen (warum auch immer) sind irgendwie nicht ganz zuverlässig, da (aus welchen Gründen auch immer), der ausgerechnete Anteil meist nicht auf eine ganze Zahl fällt (oder zumindest annähernd), was sich durch Rundungsfehler nicht mehr erklären lässt. Das ist aber nicht so wichtig.
Es ist aber deutlich zu sehen wie sehr die Gefahr wächst, nämlich von 239 auf 208 Verurteilungen!

Und wenn dann später von „Christlicher Fundamentalismus“ (Seite 170) und auch noch mit ‚*‘ herum gegendert wird (Rechtschreibfehler!), dann ist dieses Dokument nur eine lächerliche Selbstentlarvung und zeigt, dass aus der Sicht von offensichtlich Linksextremen alles rechts, rechtsextrem oder sogar verleumderisch extremistisch (weil gewaltbereit) ist.

Darum folgende Fragen:
1. Auf welcher Grundlage wird eine solche Stiftung überhaupt für irgendetwas beauftragt?
2. Auf welcher Grundlage wird eine solche Stiftung finanziell unterstützt?
3. Mit welchen Summen wird diese Stiftung finanziell unterstützt?
4. Einige Aussagen in diesem „Bericht“ schreien nach einer Überwachung durch das BVT. Auf welcher Grundlage wird das nicht einmal laut ausgesprochen?
5. Abschießend: Stiftungen bzw. Stiftungskonstruktionen sind immer in gewisser Hinsicht als „schwindlig“‘ zu bezeichnen. Warum gibt es überhaupt eine Zusammenarbeit mit solch grundsätzlich zweifelhaften Organisationen?
6. Und wie lässt sich diese Beleidigung der meisten Steuerzahler durch diese Organisation erklären?

Warte auf Antwort

  • Datum
    27. Januar 2026
  • Frist
    24. Februar 2026
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
DÖW – Bericht „Rechtsextremismus in Österreich 2024“ [#4367]
Datum
27. Januar 2026 11:42
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
Meine Anfrage im März 2024 (Anfrage #3048 - „DÖW – Finanzierung“) habe ich mit folgenden Sätzen eingeleitet: „Das "Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes" kann bzw. darf nicht umsonst mit “Privat-Stasi, kommunistische Tarnorganisation, betreibt Geschichtsfälschung und -Verdrehung, arbeitet mit einem Gemisch aus Lügen, Fälschung und Denunziation” beschrieben werden. Dementsprechend ist es eher ein euphemistischer Name für eine höchstwahrscheinlich linksextreme und dementsprechend teilweise verfassungsfeindliche Organisation.“ Mit Anfang 2026 ist nun der Bericht über „Rechtsextremismus in Österreich 2024“ erschienen, bei dem anscheinend die relevanten weil widersprüchlichen Passagen selten gelesen bzw. medial verbreitet worden sind. Nur ein paar kurze Beispiele: Seite 16: Antipluralismus manifestiert sich in Form von Antisozialismus .. wenn die Ablehnung von Sozialismus (sprich Armut für alle, Diktatur, teilweise Massenmord (Stalin, Mao, ..), usw., wie es im Ostblock bewiesen worden ist) als gefährlich bezeichnet wird, was soll man sich da denken. Seite 40 (Kriminalstatistik), ab Seite 45 (Auflistung): Hier werden Anzeigen oder Verdachtsfälle zu „Tathandlungen“ gemacht, was dann in den benachbarten Spalten zur Belustigung des Lesers widerlegt wird, hier mit den konkret angegebenen Zahlen: 2021 .. 2414 „Anfälle“ .. 9.9% Verurteilungen = 239 Verurteilungen 2024 .. 3460 „Anfälle“ .. 6.0% Verurteilungen = 208 Verurteilungen Anmerkung: Diese Zahlen (warum auch immer) sind irgendwie nicht ganz zuverlässig, da (aus welchen Gründen auch immer), der ausgerechnete Anteil meist nicht auf eine ganze Zahl fällt (oder zumindest annähernd), was sich durch Rundungsfehler nicht mehr erklären lässt. Das ist aber nicht so wichtig. Es ist aber deutlich zu sehen wie sehr die Gefahr wächst, nämlich von 239 auf 208 Verurteilungen! Und wenn dann später von „Christlicher Fundamentalismus“ (Seite 170) und auch noch mit ‚*‘ herum gegendert wird (Rechtschreibfehler!), dann ist dieses Dokument nur eine lächerliche Selbstentlarvung und zeigt, dass aus der Sicht von offensichtlich Linksextremen alles rechts, rechtsextrem oder sogar verleumderisch extremistisch (weil gewaltbereit) ist. Darum folgende Fragen: 1. Auf welcher Grundlage wird eine solche Stiftung überhaupt für irgendetwas beauftragt? 2. Auf welcher Grundlage wird eine solche Stiftung finanziell unterstützt? 3. Mit welchen Summen wird diese Stiftung finanziell unterstützt? 4. Einige Aussagen in diesem „Bericht“ schreien nach einer Überwachung durch das BVT. Auf welcher Grundlage wird das nicht einmal laut ausgesprochen? 5. Abschießend: Stiftungen bzw. Stiftungskonstruktionen sind immer in gewisser Hinsicht als „schwindlig“‘ zu bezeichnen. Warum gibt es überhaupt eine Zusammenarbeit mit solch grundsätzlich zweifelhaften Organisationen? 6. Und wie lässt sich diese Beleidigung der meisten Steuerzahler durch diese Organisation erklären?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4367 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4367/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in