EES (Entry-Exit-System) und legale Doppelstaatsbürger

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

wie ist die Vorgangsweise, wenn ein legaler Doppelstaatsbürger (visumbefreiter Drittstaat + Österreich), der kein inländisches Dokument besitzt, auch nicht beantragen will und sich überwiegend im Ausland aufhält in den Schengen-Raum bzw. auch nach Österreich einreisen will?

Bisher war das problemlos möglich, denn er konnte mit seinem Reisepass visumfrei in das Schengen-Gebiet einreisen und wurde dann in Österreich als Inländer behandelt bzw. konnte er seinen rechtmässigen Aufenthalt der länger als 90 Tage dauerte mit jedem anderen Dokument bei der Ausreise aus dem Schengen-Gebiet nachweisen (z.b. Meldezettel auf dem die Staatsbürgerschaft steht, Staatsbürgerschafts-Urkunde).

Für österreichische Staatsbürger besteht grundsätzlich keine Pflicht österreichische Dokumente zu besitzen oder diese beim Aufenthalt im Inland mitzuführen, zudem sieht weder das österreichische Grenzkontrollgesetz noch das Passgesetz (§ 2 Abs. 1 PassG 1992) eine Verpflichtung für einen österreichischen Staatsbürger vor, ein bestimmtes Reisedokument zum Grenzübertritt zu benutzen.

Gleichzeitig darf einem österreichischen Staatsbürger niemals die Einreise verweigert werden (§ 2 Abs. 1 PassG 1992 letzter Satz).

Ebenso legt die Richtlinie 2004/38/EG fest (Artikel 4-5), dass Unionsbürger jederzeit frei einreisen und ausreisen dürfen und dabei "weder ein Visum noch eine gleichartige Formalität verlangt werden" und gebietet dem Mitgliedsstaat "sich mit anderen Mitteln bestätigen zu lassen oder nachzuweisen, dass sie das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt genießt, bevor er eine Zurückweisung verfügt", d.h. es ist nicht zwingend ein EU-Reisedokument erforderlich, da auch "andere Mittel" geeignet sind, die Unionsbürgerschaft nachzuweisen.

Mit dem EES würde aber effektiv die Einreise dieser Kategorien von Staatsbürgern deutlich erschwert bzw. entstünde ein indirekter Zwang, österreichische Dokumente zu beantragen, obwohl man diese bisher weder für die Einreise noch für den Aufenthalt benötigt hat, denn die Überschreitung der 90-Tage-Frist im EES würde eine Einreiseverweigerung zur Folge haben.

Was geschieht, wenn ein österreichischer Staatsbürger an einer Schengen-Aussengrenze seinen ausländischen Pass und eine österreichische Staatsbürgerschafts-Urkunde vorlegt?

Muss ihm damit trotz EES damit die Einreise gestattet werden?

Gibt es Verfahren, z.b. über Kontaktstellen, mit denen an einer Schengen-Aussengrenze die österreichische Staatsbürgerschaft (Unionsbürgerschaft) überprüft werden kann?

Können Doppelstaatsbürgern auf Antrag von einer Behörde (BFA, NAG-Behörde, ...) Bescheinigungen ausgestellt werden (z.b. visumartige Aufkleber), die sie als Inländer (Unionsbürger) ausweisen und somit vom EES und dessen Beschränkungen trotz ausländischem Pass befreien?

Warte auf Antwort

  • Datum
    10. Oktober 2025
  • Frist
    7. November 2025
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Inneres Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
EES (Entry-Exit-System) und legale Doppelstaatsbürger [#3903]
Datum
10. Oktober 2025 22:41
An
Bundesministerium für Inneres
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
wie ist die Vorgangsweise, wenn ein legaler Doppelstaatsbürger (visumbefreiter Drittstaat + Österreich), der kein inländisches Dokument besitzt, auch nicht beantragen will und sich überwiegend im Ausland aufhält in den Schengen-Raum bzw. auch nach Österreich einreisen will? Bisher war das problemlos möglich, denn er konnte mit seinem Reisepass visumfrei in das Schengen-Gebiet einreisen und wurde dann in Österreich als Inländer behandelt bzw. konnte er seinen rechtmässigen Aufenthalt der länger als 90 Tage dauerte mit jedem anderen Dokument bei der Ausreise aus dem Schengen-Gebiet nachweisen (z.b. Meldezettel auf dem die Staatsbürgerschaft steht, Staatsbürgerschafts-Urkunde). Für österreichische Staatsbürger besteht grundsätzlich keine Pflicht österreichische Dokumente zu besitzen oder diese beim Aufenthalt im Inland mitzuführen, zudem sieht weder das österreichische Grenzkontrollgesetz noch das Passgesetz (§ 2 Abs. 1 PassG 1992) eine Verpflichtung für einen österreichischen Staatsbürger vor, ein bestimmtes Reisedokument zum Grenzübertritt zu benutzen. Gleichzeitig darf einem österreichischen Staatsbürger niemals die Einreise verweigert werden (§ 2 Abs. 1 PassG 1992 letzter Satz). Ebenso legt die Richtlinie 2004/38/EG fest (Artikel 4-5), dass Unionsbürger jederzeit frei einreisen und ausreisen dürfen und dabei "weder ein Visum noch eine gleichartige Formalität verlangt werden" und gebietet dem Mitgliedsstaat "sich mit anderen Mitteln bestätigen zu lassen oder nachzuweisen, dass sie das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt genießt, bevor er eine Zurückweisung verfügt", d.h. es ist nicht zwingend ein EU-Reisedokument erforderlich, da auch "andere Mittel" geeignet sind, die Unionsbürgerschaft nachzuweisen. Mit dem EES würde aber effektiv die Einreise dieser Kategorien von Staatsbürgern deutlich erschwert bzw. entstünde ein indirekter Zwang, österreichische Dokumente zu beantragen, obwohl man diese bisher weder für die Einreise noch für den Aufenthalt benötigt hat, denn die Überschreitung der 90-Tage-Frist im EES würde eine Einreiseverweigerung zur Folge haben. Was geschieht, wenn ein österreichischer Staatsbürger an einer Schengen-Aussengrenze seinen ausländischen Pass und eine österreichische Staatsbürgerschafts-Urkunde vorlegt? Muss ihm damit trotz EES damit die Einreise gestattet werden? Gibt es Verfahren, z.b. über Kontaktstellen, mit denen an einer Schengen-Aussengrenze die österreichische Staatsbürgerschaft (Unionsbürgerschaft) überprüft werden kann? Können Doppelstaatsbürgern auf Antrag von einer Behörde (BFA, NAG-Behörde, ...) Bescheinigungen ausgestellt werden (z.b. visumartige Aufkleber), die sie als Inländer (Unionsbürger) ausweisen und somit vom EES und dessen Beschränkungen trotz ausländischem Pass befreien?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3903 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3903/
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in