Eisenbahnkreuzungen
Betreffend die landesweite Demontage/Entfernung der Signale/Kontrolllichter für den Betriebszustand einer Lichtanlage an Eisenbahnkreuzungen (EBKs):
1) WER hat die Demontage beschlossen?
2) WANN wurde die Demontage beschlossen?
3) WARUM wurde die Demontage beschlossen)
Ergänzung:
Diese Kontrolllichter waren bis Ende der 80er Jahre in österreichischen EBK-Lichtanlagen verbaut. In Tschechien und Ungarn beispielsweise sind diese Kontrollsignale bis heute vorgeschrieben, welche anzeigen, dass sich die EBK-Lichtanlage ordnungsgemäß in Betrieb befindet.
Zur Verdeutlichung: Wenn in Ungarn bei EBK-Lichtanlagen kein solches Licht leuchtet, bedeutet das, dass die Anlage ausgefallen ist – unbedingt stehenbleiben. In Österreich bedeutet kein Licht „freie Fahrt.“ Der Unterschied zu "Anlage defekt" ist nicht erkennbar.
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Datum30. September 2025
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28. Oktober 2025
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