Entscheidungsgrundlage den Baustopp der Lobauautobahn aufzuheben.

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrteAntragsteller/in

hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:

Ich ersuche um Übermittlung sämtlicher Gutachten, Studien, Analysen, Stellungnahmen oder sonstiger Entscheidungsgrundlagen, die von Eco Austria, dem WIFO oder anderen Institutionen erstellt und dem Bundesministerium für [zuständiges Ressort, z. B. Klimaschutz bzw. Infrastruktur] im Zusammenhang mit der Entscheidung von Bundesminister Peter Hanke zur Umsetzung des Nordteils der sogenannten „Lobauautobahn“ vorgelegt wurden.

In einem Interview mit der Tageszeitung Der Standard führte Minister Hanke aus, dass für diese Entscheidung insbesondere die Expertise des industrienahen Thinktanks Eco Austria und des WIFO maßgeblich gewesen sei („Ich habe mir unter anderem mit Experten von Eco Austria und Wifo die Mühe gemacht, weitere Aspekte einzubeziehen: verkehrliche, wirtschaftliche oder soziale, auch den Faktor Digitalisierung.“).

Darüber hinaus beantrage ich die Übermittlung sämtlicher weiterer Unterlagen (einschließlich interner Vermerke, Zusammenfassungen und Korrespondenzen), die dem Ministerium vorliegen und als Grundlage für die Entscheidung herangezogen wurden.

Ich bitte um elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen innerhalb der gesetzlichen Frist.
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Oktober 2025
  • Frist
    30. Oktober 2025
  • 2 Follower:innen
Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Entscheidungsgrundlage den Baustopp der Lobauautobahn aufzuheben. [#3842]
Datum
2. Oktober 2025 16:26
An
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information: Ich ersuche um Übermittlung sämtlicher Gutachten, Studien, Analysen, Stellungnahmen oder sonstiger Entscheidungsgrundlagen, die von Eco Austria, dem WIFO oder anderen Institutionen erstellt und dem Bundesministerium für [zuständiges Ressort, z. B. Klimaschutz bzw. Infrastruktur] im Zusammenhang mit der Entscheidung von Bundesminister Peter Hanke zur Umsetzung des Nordteils der sogenannten „Lobauautobahn“ vorgelegt wurden. In einem Interview mit der Tageszeitung Der Standard führte Minister Hanke aus, dass für diese Entscheidung insbesondere die Expertise des industrienahen Thinktanks Eco Austria und des WIFO maßgeblich gewesen sei („Ich habe mir unter anderem mit Experten von Eco Austria und Wifo die Mühe gemacht, weitere Aspekte einzubeziehen: verkehrliche, wirtschaftliche oder soziale, auch den Faktor Digitalisierung.“). Darüber hinaus beantrage ich die Übermittlung sämtlicher weiterer Unterlagen (einschließlich interner Vermerke, Zusammenfassungen und Korrespondenzen), die dem Ministerium vorliegen und als Grundlage für die Entscheidung herangezogen wurden. Ich bitte um elektronische Übermittlung der angeforderten Informationen innerhalb der gesetzlichen Frist. Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 3842 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/3842/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
GZ: 2025-0.799.032; Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Entscheidungsgrundlage den Baustopp der Lobauautob…
Von
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur
Betreff
GZ: 2025-0.799.032; Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz zu Entscheidungsgrundlage den Baustopp der Lobauautobahn aufzuheben
Datum
17. Oktober 2025 11:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], bezugnehmend auf Ihr Informationsbegehren vom 02.10.2025 wird mitgeteilt, dass eine Erledigung innerhalb der Frist des § 8 Abs. 1 IFG aufgrund des Umfangs und der Komplexität der beantragten Informationen sowie der damit verbundenen erforderlichen Prüfung der Unterlagen nicht möglich ist. Gemäß § 8 Abs. 2 IFG wird die Frist daher um weitere vier Wochen verlängert. Die Erledigung Ihres Begehrens wird innerhalb dieser verlängerten Frist ergehen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] | [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]>