Erhebungen Diagnosen ohne Krankengeldbezug durch das AMS Wien
In einer Durchführungsanweisung d. ehemaligen Ministers d. Arbeitsministeriums wurde das AMS angehalten bei Arbeitsunfähigkeitsmeldungen ohne Krankengeldbezg mit Dauer <4Tage die Diagnosen der Klientinnen mit Bezug aus dem Arbeitslosenversicherungsgesetz selbstständig einzuholen.
Wie viele Arbeitsunfähigkeitsmeldungen ohne Krankengeldbezug mit einer Dauer unter 4 Tage wurden 2025 dem AMS Wien gemeldet?
In wie vielen Fällen wurde der Erhebungsdienst d. AMS Wien für Rechtsangelegenheiten tätig 2025 um die Diagnosen einzuholen?
Wie wurde der Widerspruch mit dem Inhalt der Wiener Patientcharta und den Statuten der Wiener Ärztekammer geklärt?
In wie vielen Fälle wurde dem Erhebungsdienst d. AMS Wien für Rechtsangelegenheiten die Auskunft seitens der behandelnden Ärztinnen verwehrt?
In wie vielen Fällen kam es 2025 aufgrund der Diagnose seitens d. AMS Wien zu weiterführenden Ermittlungen?
Wo und wie genau werden die Diagnosen datenschutzkonform abgespeichert seitens des AMS?
Werden diese Daten mitsamt Diagnosen weiterverarbeitet seitens des AMS?
Werden die Daten über diese Diagnosen mit der ÖGK ausgetauscht?
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum30. Januar 2026
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27. Februar 2026
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