Fehlen de Betreuungseinrichtung für Grundwehrdiener im Kommandogebäude HECKENAST BURIAN/WIEN
Das WG 2001 (§ 1 Abs. 3) betont die Fürsorgepflicht des Bundesheeres gegenüber Soldaten, was die Bereitstellung von Freizeiteinrichtungen wie Soldatenheimen impliziert.
§ 4 Abs. 7 ADV, Vorgesetzte sind verpflichtet, Soldaten in außerdienstlichen Angelegenheiten zu unterstützen, einschließlich der Förderung von Freizeitaktivitäten. Dies legt die Grundlage für die Bereitstellung von Soldatenheimen als Teil der Fürsorgepflicht.
§ 10 Abs. 1 ADV regelt die Verpflichtung zur Gesundheitsfürsorge, was indirekt die Bereitstellung von Erholungsmöglichkeiten wie Soldatenheime einschließt. Dies unterstützt die Schaffung von Räumen für physisches und psychisches Wohlbefinden.
Im Kommandogebäude HECKENAST BURIAN gibt es seit geraumer Zeit kein Soldatenheim mehr obwohl sich in dieser Liegenschaft eine Einheit, Kompanie (DBetr/Dion4) des ÖBH befindet welche mehrere Einrückungstermine im Jahr hat.
Daher meine Fragen:
1) Seit wann gibt es das Soldatenheim nicht mehr?
2) Wieviele Einrückungstermine mussten daher bereits ohne Soldatenheim auskommen?
3) Wieviele Soldaten hat das seit der Schließung des Soldatenheims betroffen?
4) Was sagt die Parlamentarische Bundesheerkommission dazu, dass hier gesetzliche Vorgaben für die Grundwehrdienst nicht eingehalten werden?
5) Weis die PBHK überhaupt davon?
6) Was sagt die Frau Bundesminister dazu, dass hier Massnahmen gestattet werden die konträr zu ihrem Vorhaben der Attraktivierung des Grundwehrdienstes stehen?
7) Weis die FBM überhaupt davon?
8) Wann wird den Grundwehrdienern im Kommandogebäude HECKENAST BURIAN wieder ein Soldatenheim zur Verfügung stehen?
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Datum20. September 2025
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18. Oktober 2025
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