Frage zur Bezeichnung "Psychologin" nach PlG 2013
Ich ersuche das Ministerium um Beantwortung der Frage, ob Absolvent:innen von Studien der Psychotherapie(-wissenschaft) sich als „Psycholog:innen“ nach PlG 2013 bezeichnen dürfen.
Hintergrund ist, dass gemäß der Internationalen Standardklassifikation des Bildungswesens (ISCED 2011) die Psychotherapie der Fachrichtung „Psychologie“ zugeordnet ist.
Sohinn stellt sich die Frage, ob ein Studium der Psychotherapie(-wissenschaft) als Studium der Psychologie im Sinne des §4 Abs. 1 PlG 2013 anzusehen ist.
Für uns ist die Frage relevant, weil es davon abhängt, ob Absolvent:innen der Psychotherapie(-wissenschaft) in weiterer Folge zur Berufsausbildung Klinische Psychologie / Gesundheitspsychologie nach PlG 2013 zugelassen werden können an unserer Einrichtung (oder nicht).
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Datum30. September 2025
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28. Oktober 2025
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