Führen des Feuerwehr Insignia auf privat Autos

Verwendetes Gesetz: Informationsfreiheitsgesetz

In der Marktgemeinde Kötschach fährt ein Auto mit großem Feuerwehrlogo umher. Ist das führen des Logos auf Privatautos zulässig? Wenn ja was unterscheidet es von amtlichen Feuerwehrautos? Hat es iwelche Vorteile mit dem Logo auf dem Auto zu fahren?

Warte auf Antwort

  • Datum
    17. Dezember 2025
  • Frist
    14. Januar 2026
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Anfragesteller/in
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung fo…
An Landesregierung Kärnten Details
Von
Anfragesteller/in
Betreff
Führen des Feuerwehr Insignia auf privat Autos [#4207]
Datum
17. Dezember 2025 09:53
An
Landesregierung Kärnten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit beantrage ich gemäß § 7ff Informationsfreiheitsgesetz (IFG) die Erteilung folgender Information:
In der Marktgemeinde Kötschach fährt ein Auto mit großem Feuerwehrlogo umher. Ist das führen des Logos auf Privatautos zulässig? Wenn ja was unterscheidet es von amtlichen Feuerwehrautos? Hat es iwelche Vorteile mit dem Logo auf dem Auto zu fahren?
Für den Fall einer Informationsverweigerung beantrage ich hiermit einen Bescheid gemäß § 11 IFG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 4207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.at/a/4207/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Anfragesteller/in