Geburtsurkunde
Anfrage an:
Vöcklabruck, Oberösterreich
Verwendetes Gesetz:
Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit beantrage ich gem § 2 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Bitte teilen Sie mir mit, wo man die originale Geburtsurkunde einsehen kann.
Ist das beim Geburtsstandesamt, oder das der abweichenden Wohnhaft?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen!
Für den Fall der Verweigerung der Erteilung der beantragten Auskunft
beantrage ich die Ausstellung eines Bescheides gem § 5 Oö. Auskunftspflicht-, Datenschutz- und Informationsweiterverwendungsgesetz.
Sollten Kosten anfallen, bitte ich um vorherige Absprache.
Ich bitte weiters um Informationen bezüglich eventuellen Bedingungen zur Weiterverwendung der in der Antwort enthaltenen Daten.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum31. August 2023
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26. Oktober 2023
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