Geschlechtlich getrennte Unterbringung in Schubhaft, Verwaltungsverwahrungshaft und Verwaltungsstrafhaft
Anfrage an:
Bundesministerium für Inneres
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz
Nach welchen Kriterien wird entschieden, ob Personen, deren Geschlechtsidentität nicht eindeutig biologischen Merkmalen entspricht, wie bspw. Transpersonen, Interpersonen, nicht-binäre Personen, in Schubhaft, Verwaltungsverwahrungshaft und Verwaltungsstrafhaft im Männer- oder im Frauentrakt untergebracht werden? Welche Rolle spielt dabei der Geschlechtseintrag in behördlichen Dokumenten (Reisepass, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis etc.)? Welche Rolle spielt das äußere Erscheinungsbild sowie (sichtbare/erkennbare) biologische (Geschlechts-)Merkmale? Welche Rolle spielt die angegebene Geschlechtsidentität?
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Datum18. Februar 2026
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18. März 2026
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