Gesetzeskonformität der Wiener Fiaker
Sehr geehrteAntragsteller/in
In diesem Kurier-Artikel geben Sie auf Anfrage Auskunft über die Anzahl der Anzeigen gegen Wiener Fiaker.
https://kurier.at/chronik/wien/umstritt…
Hiermit beantrage ich gem §§ 2,3 Wiener Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskunft:
Wie viele Anzeigen gegen Wiener Fiaker gab es in den Jahren 2018, 2019, 2020, 2021 22 und 2023?
Wie viele erfolgten hierbei durch die Organe der Stadt und wie viele durch Dritte?
Wie viele dieser Anzeigen waren jeweils tierschutzrelevant, wie viele waren Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung und wie viele waren sonstige Mängel (technische Mängel, Auffahrzeiten nicht berücksichtigt, Traditionsbild vernachlässigt, Poo-Bags nicht korrekt installiert)?
Wie viele dieser Anzeigen führten zu rechtskräftigen Strafen, wie viele Rechtsverstöße gab es?
Hat sich die Anzah der Rechtsverstöße der Wiener Fiaker im Vergleich zum Jahr 2016 verbessert oder verschlechtert?
Findet die Fiakerpraxis in Wien zu 100 Prozent konform mit der Gesetzgebung statt?
Sollte keine oder nur teilweise Antwort gewährt werden, beantrage ich hiermit die Ausstellung eines Bescheids nach § 3 Wiener Auskunftspflichtgesetz.
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum6. März 2024
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1. Mai 2024
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