Gratisspinde an Bundesschulen in der Steiermark
Der LSR-Steiermark verbreitet 2008 den Hinweis „Weiters ist das Vermieten von Spind- und Garderobenplätzen unzulässig, da für Anlagen dieser Art der Schulerhalter zu sorgen hat.“, es wird daher um folg. Auskünfte gebeten:
1.) Muss tatsächlich jeder, in der Steiermark eine Bundesschule besuchenden Person, unentgeltlich ein versperrbarer Spind zur Verfügung gestellt werden?
2.) Welche Disziplinarmaßnahmen zieht die Missachtung dieser Gratisspind-Pflicht (zB wegen fehlender finanzieller Mittel) nach sich?
3.) Welche Größe (Breite x Höhe x Tiefe) muss dieser Gratisspind haben, mit wie vielen Kleiderhaken muss er ausgestattet und wie versperrbar sein?
4.) Auf welcher gesetzlichen Grundlage basiert diese Gratisspind-Pflicht expressis verbis, wo und wie ist diese vom „einfachen Volk“ einsehbar?
___
* http://www.elternmitwirkung.at/images/D…
Ergebnis der Anfrage
Haben Sie die Informationen, die Sie erfragt haben, erhalten?
Ja, aber erst NACH DIREKTER Kontaktaufnahme mit dem LSR!
Was haben Sie erfahren?
1.) Dass beim „Amt der Stmk. Landesregierung“ hinsichtlich Bundesschulen [in der Steiermark!] keine Zuständigkeit besteht!
2.) Dass eine „interne“ Weiterleitung an den zuständigen LSR, so wie zB in Niederösterreich [1], in der Steiermark NICHT erfolgt!
3.) Dass es sich bei einem LANDES(!)-Schulrad um eine BUNDES(!)-Einrichtung handelt – auf diese Idee muss man bei so einer IRREFÜHRENDEN Bezeichnung auch erst einmal kommen – und daher das Bundesgesetz über die Auskunftspflicht der Verwaltung des Bundes (Auskunftspflichtgesetz) [2] Anwendung findet.
4.) Dass eine GESETZLICHE Verpflichtung, versperrbare Spinde bereitzustellen, NICHT besteht!
5.) Dass es sich bei dem hier [3] nachzulesenden Sachverhalt „In dem mit 25. August [2016] datierten Erlass betont das Ministerium mit Verweis auf die gesetzlich festgeschriebene Schulgeldfreiheit in Österreich, dass Schulen […] SPINDE UNENTGELTLICH BEREITSTELLEN MÜSSEN.“ um eine – dadurch [4] sogar AMTLICH-MINISTERIELL geförderte (!) – APA-Falschmeldung handelt!
6.) Dass ein hier [5] vollmundig behauptetes VERBOT, versperrbare Spinde KOSTENPFLICHTIG anzubieten insofern überhaupt NICHT zu existieren scheint, als es nicht einmal ansatzweise erwähnt wird!
___
[1] https://fragdenstaat.at/files/foi/1690/…
[2] https://fragdenstaat.at/gesetz/auskunft…
[3] http://science.apa.at/site/bildung/deta…
[4] https://workupload.com/start/gpVPUNG
[5] https://workupload.com/start/k6Rh2z3
Anfrage erfolgreich
-
Datum23. September 2016
-
18. November 2016
-
0 Follower:innen