IFG-Anfrage – Überstundenleistung und Überstundenkontingente im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (2024–2025)
Sehr geehrteAntragsteller/in
auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ersuche ich um Auskunft zu den im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in den Jahren 2024 und 2025 geleisteten und ausbezahlten Überstunden sowie zu allfälligen diesbezüglichen Kontingentregelungen.
1. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner bis inkl. Dezember 2024 insgesamt geleistet und ausbezahlt?
Ich ersuche um Aufschlüsselung nach Organisationseinheit insbesondere:
-Stabstelle, Direktion, Zentralkanzlei, Abteilungen, Erstaufnahmestellen, Regionaldirektionen
- Monaten (ja Kalendermonat)
- Gesamtbetrag der ausbezahlten Überstunden (in Euro)
2. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner bis inkl. Dezember 2025 insgesamt geleistet und ausbezahlt?
Ich ersuche um Aufschlüsselung nach Organisationseinheit insbesondere:
- Stabstelle, Direktion, Zentralkanzlei, Abteilungen, Erstaufnahmestellen, Regionaldirektionen
- Monaten (ja Kalendermonat)
- Gesamtbetrag der ausbezahlten Überstunden (in Euro)
3. Gab es in den Jahren 2024 und 2025 ein festgelegtes Überstundenkontingent, das von den einzelnen Organisationseinheiten maximal zur Auszahlung gebracht werden konnte?
Falls ja, ersuche ich um:
- Organisationseinheit (wie oben angeführt)
- Höhe der jeweils festgelegten Kontingente
4.Bestehen für bestimmte Bereiche (z. B. Direktion, Abteilungen oder sonstige Organisationseinheiten) Sonderregelungen, die es erlauben, Überstunden auch dann geltend zu machen oder auszahlen zu lassen, wenn keine Kontingente zur Verfügung stehen?
Falls ja, ersuche ich um:
- Angabe, welche konkreten Organisationseinheiten davon betroffen sind, sowie
- eine kurze Beschreibung der Aufgaben dieser betroffenen Bereiche
Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und ersuche um fristgerechte Beantwortung im Sinne des § 8 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
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Datum8. Januar 2026
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5. Februar 2026
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