IFG-Anfrage – Überstundenleistung und Überstundenkontingente im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (2024–2025)
Sehr geehrteAntragsteller/in
auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) ersuche ich um Auskunft über die im Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) in den Jahren 2024 und 2025 geleisteten und ausbezahlten Überstunden sowie zu allfälligen diesbezüglichen Kontingentregelungen.
Ich habe ein entsprechendes Informationsbegehren zunächst an das BFA gerichtet. Mit Schreiben zur Geschäftszahl 2026-0.102.464 wurde mir mitgeteilt, dass die Zuständigkeit für Personalangelegenheiten des BFA – und damit auch für die gegenständlichen Informationen – seit der organisatorischen Umstrukturierung mit 1. Jänner 2019 beim Bundesministerium für Inneres liegt.
Daher richte ich mein Informationsbegehren nun an das BMI.
Konkret ersuche ich um Bekanntgabe der im Zeitraum:
Jänner bis Dezember 2024
Jänner bis Dezember 2025
1. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner bis inkl. Dezember 2024 insgesamt geleistet und ausbezahlt?
Ich ersuche um Aufschlüsselung nach Organisationseinheit insbesondere:
-Stabstelle, Direktion, Zentralkanzlei, Abteilungen, Erstaufnahmestellen, Regionaldirektionen
- Monaten (ja Kalendermonat)
- Gesamtbetrag der ausbezahlten Überstunden (in Euro)
2. Wie viele Überstunden wurden im Zeitraum Jänner bis inkl. Dezember 2025 insgesamt geleistet und ausbezahlt?
Ich ersuche um Aufschlüsselung nach Organisationseinheit insbesondere:
- Stabstelle, Direktion, Zentralkanzlei, Abteilungen, Erstaufnahmestellen, Regionaldirektionen
- Monaten (ja Kalendermonat)
- Gesamtbetrag der ausbezahlten Überstunden (in Euro)
3. Gab es in den Jahren 2024 und 2025 ein festgelegtes Überstundenkontingent, das von den einzelnen Organisationseinheiten maximal zur Auszahlung gebracht werden konnte?
Falls ja, ersuche ich um:
- Organisationseinheit (wie oben angeführt)
- Höhe der jeweils festgelegten Kontingente
4.Bestehen für bestimmte Bereiche (z. B. Direktion, Abteilungen oder sonstige Organisationseinheiten) Sonderregelungen, die es erlauben, Überstunden auch dann geltend zu machen oder auszahlen zu lassen, wenn keine Kontingente zur Verfügung stehen?
Falls ja, ersuche ich um:
- Angabe, welche konkreten Organisationseinheiten davon betroffen sind, sowie
- eine kurze Beschreibung der Aufgaben dieser betroffenen Bereiche
Ich danke Ihnen im Voraus für die Bearbeitung meiner Anfrage und ersuche um fristgerechte Beantwortung im Sinne des § 8 IFG.
Mit freundlichen Grüßen
Warte auf Antwort
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Datum5. Februar 2026
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5. März 2026
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