Informationen zur Videoüberwachung im öffentlichen Raum
1. Alle Sicherheitspolizeilichen Lageeinschätzung aus den Jahren 2024 und 2025.
2. Alle Auswertungen durch das Bundeskriminalamt über Kriminalitätsschwerpunkte aus den Jahren 2024 und 2025
3. Alle Informationen zur Abstimmung mit Städten und Gemeinden aus den Jahren 2024 und 2025 bzgl. Videoüberwachung im öffentlichen Raum. Gemeint sind insbesondere Beschlüsse, Gesprächsprotokolle, Aktennotizen und ähnliches.
4. Alle Informationen bzgl. des Einvernehmens mit dem Rechtsschutzbeauftragten betreffend Bild- und Tonauzeichnungen gemäß § 54 Abs. 6 Sicherheitspolizeigesetz (SPG) aus dem Jahr 2025
All diese oben genannten Informationen werden in einer Aussendung des Innenministeriums vom 12.8.2025 (siehe https://www.bmi.gv.at/news.aspx?id=6248…) erwähnt und dienen insbesondere zur Legitimation von Bild- und Tonauzeichnungen gemäß § 54 Abs. 6 Sicherheitspolizeigesetz (SPG).
Anfrage muss klassifiziert werden
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Datum2. September 2025
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30. September 2025
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